Deutsche Rentenversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

Zusammen mit dem Rentenantrag müssen Sie einen Antrag zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ausfüllen. Entscheidet Ihre Krankenkasse, dass Sie auch als Rentner versicherungspflichtig sind, erhält der Rentenversicherungsträger eine Nachricht und führt von der monatlichen Rente einen Beitrag an die Krankenkasse ab. Sind Sie nicht versicherungspflichtig, können Sie entweder freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse werden oder sich privat versichern. Als versicherungspflichtiger Rentner tragen Sie die Hälfte des Beitrages zur Krankenversicherung sowie den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung. Die andere Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages zahlt Ihr Rentenversicherungsträger. Wenn Sie nicht in die Krankenversicherung der Rentner übernommen werden können, weil Sie zum Beispiel privat krankenversichert sind, können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger auf Antrag einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag bekommen.

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