Deutsche Rentenversicherung

Antrag auf Löschung personenbezogener Daten nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Deutsche Rentenversicherung verarbeitet Ihre Daten grundsätzlich auf der Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung zur Gewährung von Sozialleistungen. In den meisten Fällen werden Sie ein Recht auf Löschung daher nicht geltend machen können. Nur wenn wir keine Rechtsgrundlage mehr haben, Ihre Daten zu verarbeiten, können Sie verlangen, dass wir diese löschen.

In manchen Fällen können wir nicht löschen, da die Daten aufgrund besonderer Speicherarten nicht oder nicht mit angemessenem Aufwand gelöscht werden können. In diesen Fällen werden wir die Verarbeitung Ihrer Daten einschränken. Dies kann zur Folge haben, dass sich die Bearbeitungszeit Ihrer Anträge verzögert oder im Einzelfall Sozialleistungen entzogen oder nicht gezahlt werden können.

Formular S8011

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