Deutsche Rentenversicherung

Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Deutsche Rentenversicherung verarbeitet Ihre Daten grundsätzlich auf der Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung zur Gewährung von Sozialleistungen. In den meisten Fällen werden Sie ein Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung daher nicht geltend machen können.

Nur wenn die Daten Ihrer Meinung nach falsch sind oder nicht mehr benötigt werden, weil die Zweckbestimmung weggefallen ist, können Sie verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird.

In manchen Fällen können wir die Verarbeitung jedoch nicht einschränken, da die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen durch die Deutsche Rentenversicherung, zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aufgrund eines wichtigen öffentlichen Interesses notwendig sind.

Beachten Sie zudem, dass sich durch die Einschränkung der Verarbeitung die Bearbeitungszeit Ihrer Anträge verzögern kann oder im Einzelfall Sozialleistungen entzogen oder nicht gezahlt werden können.

Formular S8012

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