Deutsche Rentenversicherung

Was ist, wenn...?

Ihre Fragen zur Prävention und unsere Antworten darauf

Sie fragen - wir antworten

Nicht jeder Fall ist gleich und manchmal sind besondere oder außergewöhnliche Umstände gegeben. Das ist auch beim Thema Prävention nicht anders. Da uns manche Fragen häufig gestellt werden, beantworten wir diese hier.

Wo und wann mache ich meine Prävention?

Sie haben die Wahl: Werden Sie in einem Präventionscenter nahe Ihres Arbeitsplatzes gleich nach der Arbeit aktiv oder trainieren Sie in der Nähe Ihres Wohnorts. Sie können auf dem Präventionsantrag handschriftlich Ihre favorisierte "Wunscheinrichtung" vermerken. Ihre individuellen Trainingszeiten stimmen Sie später direkt vor Ort im Präventionscenter ab.

Wie viele Personen sind in einer Gruppe?

Die Gruppen bestehen aus maximal 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Diese werden nach Trainingsschwerpunkten zusammengestellt. Darum kann es manchmal einige Wochen dauern, bis eine Gruppe entsteht. Auch Beschäftigte eines Betriebes können gemeinsam in einer Gruppe aktiv werden.

Wie vereinbare ich die Prävention mit meiner Arbeit?

Nur die zwei- bis dreitägige Initialphase zu Beginn und der Auffrischungstag am Ende der Prävention sind ganztägig. Die mehrmonatige Trainingsphase ist dagegen berufsbegleitend. Das heißt, dass Sie diese Termine außerhalb der Arbeitszeit in Ihrer Freizeit wahrnehmen.

Kann mein Chef es ablehnen, mich für die Initialphase und den Auffrischungstag von der Arbeit freizustellen?

Nein, das kann Ihr Chef nicht. Sie haben wie bei einer Reha-Leistung Anspruch auf Lohnfortzahlung und müssen keinen Urlaub nehmen.

Bekomme ich die Fahrtkosten erstattet?

Ja, Sie erhalten pro Termin pauschal fünf Euro Fahrtkosten während der berufsbegleitenden Trainingsphase. Dasselbe gilt für die Hin- und Rückfahrt zwischen Ihrem Wohnort und der Präventionseinrichtung für die stationäre Initialphase und für den Auffrischungstag.

Muss ich zur Prävention einen Eigenanteil zuzahlen?

Nein, Sie müssen zu unserer Präventionsleistung nichts zuzahlen.

Kann ich nach einer Prävention auch eine medizinische Rehabilitation bekommen?

Ja. Eine Präventionsleistung schließt eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation danach nicht aus, wenn Ihr gesundheitlicher Zustand dies erfordert.

Kann ich mir selbst einen Präventionskurs aussuchen und mir die Gebühren von der Rentenversicherung erstatten lassen?

Nein. Kosten für Präventionskurse, wie beispielsweise eine Rückenschule der Volkshochschule, erstatten wir nicht. Ansprechstelle könnte aber Ihre Krankenkasse sein.

Kann ich eine stationäre Prävention bekommen, zum Beispiel weil ich als Fernfahrer keine regelmäßigen Termine wahrnehmen kann?

Die Prävention ist in der Regel eine berufsbegleitende Leistung. In Ausnahmefällen kann eine stationäre Prävention bewilligt werden. Geben Sie in Ihrem Antrag handschriftlich an, dass Sie aus beruflichen Gründen eine stationäre Präventionsleistung bevorzugen. Die Entscheidung trifft Ihr Rentenversicherungsträger.

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