Eine Reisebegleitung auf Kosten der Rentenversicherung ist in Abhängigkeit von Alter oder Erkrankung des Kindes möglich. Näheres zum Thema "Reisekosten":
Kinder können für die Dauer der Rehabilitation begleitet werden, wenn dies für die Durchführung oder den Erfolg der Rehabilitation erforderlich ist. Hiervon ist unter anderem auszugehen, wenn Ihr Kind noch nicht 12 Jahre alt ist.
Ihr Kind kann durch eine geeignete Bezugsperson begleitet werden, ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht erforderlich.
Dies ist in den Rehabilitationseinrichtungen unterschiedlich geregelt. Ein Anspruch auf getrennte oder gemeinsame Unterbringung besteht jedoch nicht.
Eine Aufteilung des Zeitraums ist in Absprache mit der Rehabilitationseinrichtung möglich.
Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Zeitraum der Rehabilitation. Wegen der Erstattung eines möglichen Verdienstausfalls wenden Sie sich bitte an Ihre Rentenversicherung.
Informieren Sie bitte Ihren Leistungsträger (Krankenkasse oder Jobcenter), dass Sie Ihr Kind in die Rehabilitation begleiten.