Deutsche Rentenversicherung

Fragen und Antworten zur Reha für Kinder und Jugendliche

An- und Abreise bei der Kinder-Reha

Wie kommt mein Kind in die Rehabilitationseinrichtung?

Es wird eine An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen. Nähere Informationen erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder von der Rehabilitationseinrichtung.

Für wen werden Reisekosten im Rahmen der Kinderrehabilitation übernommen?

Neben den Reisekosten für das Kind können auch Reisekosten für

  • die Begleitperson,
  • Begleitkinder sowie
  • die Reisebegleitung übernommen werden.

Kann ein Kind auf der Hin- und Rückfahrt zur Rehabilitationseinrichtung begleitet werden?

Grundsätzlich werden für Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind, die Kosten für eine Reisebegleitung übernommen. Unter bestimmten individuellen medizinischen Voraussetzungen werden auch für ältere Kinder die Kosten für eine Reisebegleitung übernommen.

Welche Kosten werden als Reisekosten erstattet?

Zu den Reisekosten gehören die erforderlichen

  • Fahrkosten
  • Verpflegungs- und Übernachtungskosten
  • Kosten des Gepäcktransportes

In welchem Umfang werden Fahrkosten bei der Benutzung eines öffentlichen Beförderungsmittels übernommen?

Sofern der Rentenversicherungsträger Ihnen die Fahrkarte nicht zur Verfügung stellt, werden bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Fahrkosten der günstigsten Kategorie, zum Beispiel 2. Klasse der Deutschen Bahn, erstattet. Taxikosten zählen grundsätzlich nicht dazu. Mögliche Fahrpreisvergünstigungen sind auszunutzen.

In welcher Höhe werden die Fahrkosten bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges erstattet?

Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges werden zurzeit 20 Cent je Kilometer Fahrstrecke erstattet. Für die An- und Abreise werden jedoch höchstens 130 Euro insgesamt gezahlt. Parkgebühren sind mit der Wegstreckenentschädigung abgegolten.

Ist eine Reisebegleitung sowohl für die An- als auch für die Abreise erforderlich, werden höchstens jeweils 130 Euro, insgesamt also maximal 260 Euro erstattet.

Werden die Kosten für die Beförderung von Gepäckstücken erstattet?

Erfolgt die An- und Abreise nicht mit dem PKW, werden die Kosten für den Transport von zwei Gepäckstücken erstattet. Auch für die Begleitperson werden bei einer Dauerbegleitung die Kosten für den Transport von zwei Gepäckstücken erstattet.

Werden Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen?

Bei einer Reisedauer von mindestens 8 Stunden können Verpflegungskosten übernommen werden. Notwendige Übernachtungskosten können erstattet werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Werden die Kosten für einen Kraftfahrzeugtransport auf eine Insel übernommen?

Die Kosten für den Kraftfahrzeugtransport mit der Fähre oder dem Autoreisezug werden nicht erstattet.

Werden die Kosten für Wochenendheimfahrten bei Beurlaubung oder für Besuche der Eltern übernommen?

Im Rahmen der Kinderrehabilitation werden grundsätzlich keine Kosten für Familienheimfahrten erstattet.

Antrag auf eine Kinder-Reha

Wo kann ich eine Rehabilitation für mein Kind beantragen?

Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche können sowohl beim Rentenversicherungsträger als auch bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

Wo erhalte ich die Antragsformulare?

Die Antragsformulare der Rentenversicherung erhalten Sie

  • direkt bei der Deutschen Rentenversicherung ,
  • in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und
  • hier im Internet.

Welche Unterlagen brauche ich?

Folgende Unterlagen sind an den Rentenversicherungsträger zu senden:

  • Antrag auf Kinderrehabilitation (G0200)
  • Befundbericht (G0612) sowie Honorarabrechnung (G0600) des behandelnden Arztes (zum Beispiel Kinderarzt, Hausarzt)
  • wichtige medizinische Befunde Ihres Kindes, etwa Gutachten oder Arztbriefe, in Kopie

Gibt es einen Unterschied zwischen der Leistung zur Kinderrehabilitation und der Mutter- / Vater- Kind-Rehabilitation?

Kinderrehabilitationen werden sowohl von der Renten- als auch von der Krankenversicherung erbracht. Hierbei steht das Kind im Mittelpunkt. Ist es erforderlich, dass das Kind für die Dauer der Rehabilitation begleitet wird (beispielsweise durch die Mutter), so erhält die Begleitperson keine eigenen Behandlungen, sondern Hilfestellungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes stehen (zum Beispiel Schulungen).

Mutter- / Vater-Kind-Rehabilitationen hingegen werden nur von den Krankenkassen erbracht. Bei diesen steht die Mutter oder der Vater im Mittelpunkt. Diese Leistungen werden mit dem Ziel durchgeführt, dem betreffenden Elternteil insbesondere Hilfestellung bei der Bewältigung psychosozialer Probleme und familiärer Belastungen zu geben.

Wann kommt eine Kinderrehabilitation in Frage?

Wenn Kinder und Jugendliche so krank sind, dass der regelmäßige Kindergartenbesuch bzw. die Schul- oder Berufsausbildung in Gefahr ist, kann eine Rehabilitation in Frage kommen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Deutschen Rentenversicherung.

Aus welcher Versicherung (Mutter oder Vater) stelle ich den Antrag?

Können Leistungen für ein und dasselbe Kind aufgrund der Versicherung verschiedener Personen beantragt werden, steht Ihnen ein Wahlrecht zu, aus welcher Versicherung die Leistung erfolgen soll.

Wie definiert sich der Begriff „Kind“?

Als Kinder gelten leibliche Kinder, in den Haushalt aufgenommene Stief- und Pflegekinder sowie in Haushalt aufgenommene Enkel und Geschwister von Versicherten oder Rentenbeziehern. Auch Kinder, die eine Waisenrente beziehen, können eine Kinderrehabilitation erhalten.

Bis zu welchem Alter ist eine Kinderrehabilitation möglich?

Grundsätzlich ist dies bis zum 18. Geburtstag des Kindes möglich. Bis zum 27. Geburtstag ist unter anderem für Jugendliche eine Kinderrehabilitation möglich, die:

  • sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten oder
  • sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können.

Kann bei meinem Kind eine Kinderrehabilitation erst nach Ablauf von 4 Jahren erneut durchgeführt werden?

Nein, die 4-Jahresfrist gibt es nicht mehr. Wenn es medizinisch notwendig ist, kann eine Kinderrehabilitation erneut durchgeführt werden.

Was ist unter „Familienorientierter Rehabilitation“ zu verstehen?

Bei der „Familienorientierten Rehabilitation“ handelt es sich um eine besondere Form der Kinderrehabilitation, mit der der besonderen familiären Belastungssituation von schwerst chronisch kranken Kindern und deren Familienangehörigen Rechnung getragen werden soll. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Kann die Kinderrehabilitation auch ambulant erbracht werden?

Kinderrehabilitationen können auch ambulant erbracht werden, wenn eine geeignete Rehabilitationseinrichtung wohnortnah vorhanden ist. Eine Kombination aus stationären und ambulanten Leistungen ist möglich.

Besteht die Möglichkeit eines gemeinsamen Klinikaufenthaltes, wenn sowohl mein Kind als auch ich als Mutter oder Vater eine Rehabilitationsleistung benötigen?
Was ist sinnvoller – beide Anträge gleichzeitig zu stellen oder jeweils getrennt?

Die Möglichkeit des gemeinsamen Rehabilitationsaufenthaltes besteht in ausgewählten Rehabilitationseinrichtungen für Kinder, die eine Vereinbarung mit einer Rehabilitationseinrichtung für Erwachsene besitzen. Dies ist im Einzelfall mit dem Rentenversicherungsträger auch in Abhängigkeit von den Indikationen zu klären.

Die Anträge sollten gleichzeitig gestellt werden.

In welchen Kliniken werden Kinderrehabilitationen durchgeführt?

Für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen stehen nach neuestem medizinischen Standard ausgestattete Fachkliniken im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung. Sie arbeiten nach Konzepten, die mit dem Rentenversicherungsträger abgestimmt sind. Die Klinik wird nach der Grunderkrankung Ihres Kindes durch den Rentenversicherungsträger ausgewählt. Vorschläge zur Klinikauswahl können im Antrag benannt werden.

Wie lange dauert eine Rehabilitationsleistung?

Die Kinderrehabilitation dauert in der Regel vier bis sechs Wochen, in seltenen Fällen auch länger.

Die tatsächliche Aufenthaltsdauer orientiert sich an Umfang und Schwere der Krankheit und wird von der Rehabilitationseinrichtung in Absprache mit den Eltern festgelegt.

Wie erfahre ich, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind?

Sollten Unterlagen fehlen, setzt sich Ihr Rentenversicherungsträger mit Ihnen schnellstens in Verbindung.

Wer legt den Aufnahmetermin fest?

Um den Gesundheitszustand Ihres Kindes rasch verbessern zu können, legt die Rehabilitationseinrichtung den Aufnahmetermin zeitnah fest, auch unter Berücksichtigung der dortigen freien Plätze.

In welcher Form wird über Ihren Antrag entschieden?

Über Ihren Antrag entscheidet der Rentenversicherungsträger in Form eines Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheides. Über die Weiterleitung Ihres Antrags an einen anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel an die Krankenkasse) werden Sie mit einer entsprechenden Mitteilung informiert.

Gibt es eine Möglichkeit, der Entscheidung meines Rentenversicherungsträgers zu widersprechen?

Gegen den Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers können Sie Widerspruch einlegen. Über Details informiert der Bescheid.

Müssen während der Rehabilitation Zuzahlungen geleistet werden?

Nein. Die Kinderrehabilitation ist zuzahlungsfrei.

Aufnahme in die Kinder-Reha

Wo erhalte ich detaillierte Informationen zur Rehabilitationseinrichtung und zum Aufenthalt?

Die Rehabilitationseinrichtung sendet Ihnen unaufgefordert alle erforderlichen Informationen zu.

Wer legt den Aufnahmetermin fest und kann auf diesen Einfluss genommen werden?

Die Rehabilitationseinrichtung teilt den Aufnahmetermin mit. Im Einzelfall kann in Abstimmung mit dem Kind und den Sorgeberechtigten ein neuer Termin vereinbart werden.

Dürfen persönliche Wertgegenstände, elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablet-PCs, Haustiere, Musikinstrumente oder ähnliches in die Rehabilitationseinrichtung mitgenommen werden?

Die Rehabilitationseinrichtung entscheidet und informiert Sie hierüber. Haustiere können nicht mitgenommen werden.

Begleitperson bei der Kinder-Reha

Kann ich mein Kind in die Rehabilitationseinrichtung bringen oder von dort abholen?

Eine Reisebegleitung auf Kosten der Rentenversicherung ist in Abhängigkeit von Alter oder Erkrankung des Kindes möglich. Näheres zum Thema "Reisekosten":

Kann ich mein Kind während der Rehabilitation begleiten?

Kinder können für die Dauer der Rehabilitation begleitet werden, wenn dies für die Durchführung oder den Erfolg der Rehabilitation erforderlich ist. Hiervon ist unter anderem auszugehen, wenn Ihr Kind noch nicht 12 Jahre alt ist.

Welche Person kann mein Kind während der Rehabilitation begleiten?

Ihr Kind kann durch eine geeignete Bezugsperson begleitet werden, ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht erforderlich.

Sind das Kind und die Begleitperson in einem Zimmer untergebracht?

Dies ist in den Rehabilitationseinrichtungen unterschiedlich geregelt. Ein Anspruch auf getrennte oder gemeinsame Unterbringung besteht jedoch nicht.

Kann der Zeitraum der Begleitung aufgeteilt werden (zum Beispiel 2 Wochen Begleitung durch den Vater und 2 Wochen durch die Mutter)?

Eine Aufteilung des Zeitraums ist in Absprache mit der Rehabilitationseinrichtung möglich.

Ich bin berufstätig. Was muss ich als Begleitperson beachten?

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Zeitraum der Rehabilitation. Wegen der Erstattung eines möglichen Verdienstausfalls wenden Sie sich bitte an Ihre Rentenversicherung.

Ich beziehe Krankengeld oder Arbeitslosengeld II, was muss ich als Begleitperson beachten?

Informieren Sie bitte Ihren Leistungsträger (Krankenkasse oder Jobcenter), dass Sie Ihr Kind in die Rehabilitation begleiten.

Geschwister von Kindern in der Reha

Ich begleite mein Kind während der Rehabilitation. Was passiert mit dem Geschwisterkind, welches zu Hause bleibt?

Für das Geschwisterkind bis zum 12. Geburtstag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung für die häusliche Versorgung gewährt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Können Geschwisterkinder in die Rehabilitationseinrichtung mitgenommen werden?

Die Mitnahme von Geschwisterkindern in die Rehabilitationseinrichtung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierbei werden die Kosten für die Unterbringung übernommen, jedoch keine ärztlichen und therapeutischen Leistungen erbracht.

Schulunterricht während der Reha

Erhalten schulpflichtige Kinder Unterricht?

Schulunterricht gehört in allen Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche zum festen Bestandteil des Tagesablaufs der jungen Patienten. Die Kinder werden in den Hauptfächern unterrichtet und arbeiten möglichst mit dem Lehrmaterial der Heimatschule. Befürchtungen, wegen eines Unterrichtsausfalles an der heimatlichen Schule den Anschluss zu verlieren, sind daher nicht begründet.

Erhält auch das schulpflichtige Geschwisterkind während der Rehabilitation Schulunterricht?

Auch das Geschwisterkind nimmt am Schulunterricht teil. Nähere Informationen zum Umfang erteilt die Rehabilitationseinrichtung.

Wo findet der Schulunterricht statt?

In den meisten Rehabilitationseinrichtungen findet der Schulunterricht in deren Räumlichkeiten statt.

Was geschieht nach der Kinder-Reha?

Wie kann der Rehabilitationserfolg erhalten werden?

Wichtig ist, dass die Kinder und Jugendlichen das umsetzen, was sie während der Rehabilitation gelernt haben. Die Familien sollten sie dabei unterstützen.

Gibt es nach der Rehabilitation noch weitere Leistungen der Rentenversicherung?

Ja. Die Rentenversicherung übernimmt Leistungen zur Nachsorge. Die Angebote sind regional unterschiedlich. Die Rehabilitationseinrichtung prüft, ob und welche Leistungen in Frage kommen und leitet diese ein.

Wer erhält den Entlassungsbericht?

Der Entlassungsbericht wird an den zuständigen Rentenversicherungsträger und nach entsprechender Zustimmung durch die Eltern an den behandelnden Arzt versandt.

Werden Bescheinigungen über die Aufenthaltsdauer für die Schule und den Arbeitgeber von der Rehabilitationseinrichtung ausgestellt?

Ja.

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