Deutsche Rentenversicherung

Antragstellung

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland kann auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI Zuwendungen an Einrichtungen gewähren, wenn diese die Rehabilitation fördern bzw. auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen.


Nähere Informationen für Zuwendungsempfänger

  • Bitte senden Sie Ihren Antrag in schriftlicher Form unterschrieben und datiert an:

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Team Forschung und Zuwendungen
Paracelsusstraße 21
06114 Halle (Saale)

Formulare zur Antragstellung auf Zuwendungen:

Antrag auf Förderung

Antrag auf Pauschale Förderung - Sucht-Selbsthilfe

Erklärung zur Vorsteuer von Zuwendungsempfängern

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung von Zuwendungen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an

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