Mittelanforderung und Verwendungsnachweis
Nach Bewilligung der Zuwendung kann diese im laufenden Zuwendungsjahr abgefordert werden. Weiterhin ist bis zum 30. April des Folgejahres ein Verwendungsnachweis einzureichen.
Nähere Informationen zur Mittelanforderung und Verwendungsnachweis
Formulare:
Verwendungsnachweis für Zuwendungen
Verwendungsnachweis für Pauschale Förderung von Sucht-Selbsthilfegruppen
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Mittelanforderung bzw. den Verwendungsnachweisen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an
Martina Schmelzer