Deutsche Rentenversicherung

Informationen für Betriebs- und Werksärzte

Verfahrensablauf und Formulare

Zur frühzeitigen Identifizierung des Rehabilitationsbedarfes von erwerbstätigen Versicherten ist neben der Einleitung des Rehabilitationsverfahrens über die Hausärzte auch die Einleitung über Betriebs- und Werksärzte möglich.

Antragstellung

Das Paket enthält alle notwendigen Formulare, damit Betriebs-/Werksärzte ein Antragsverfahren für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland initiieren können.

Erkennen Sie, dass

  • infolge einer Krankheit eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit droht oder Minderung der Erwerbsfähigkeit eingetreten ist,
  • und
  • durch eine Leistung zur Teilhabe die Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder hierdurch eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann,

können Sie ein Antragsverfahren für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation initiieren.

Veranlassen Sie, dass der Arbeitnehmer einen Formantrag für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Formular G0100 - stellt und die Einverständniserklärung - Formular G0622-09 - zur Einbindung des Betriebs- und Werksarztes unterzeichnet.

Erstellen Sie einen ärztlichen Befundbericht - Formular G0620-09. Wir erstatten Ihnen hierfür 28,91 EUR. Die Rechnungslegung erfolgt unter Verwendung der Honorarabrechnung für den Befundbericht mittels Formular G0600.

Ferner fügen Sie eine Arbeitsplatzbeschreibung und/oder ergänzende Unterlagen über die Arbeitsplatzbedingungen bei (G0621-09).

Der Formantrag ist zusammen mit dem Befundbericht, der Arbeitsplatzbeschreibung sowie der Einverständniserklärung mit dem Anschreiben G0630-09 an die

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Kranichfelder Straße 3
99097 Erfurt

zu senden.


Entscheidung über den Antrag

Der Arbeitnehmer erhält zeitnah einen Bescheid über die beantragte Leistung.

Bei Bewilligung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation wird er von der ausgewählten Rehabilitationseinrichtung über den genauen Aufnahmetermin und die Dauer informiert. Der Arbeitnehmer wird aufgefordert, Sie zeitgleich darüber in Kenntnis zu setzen.

Bei Ablehnung des Antrages wird der Arbeitnehmer gebeten, die Ablehnungsgründe mit Ihnen zu besprechen. Mit Zustimmung des Arbeitnehmers besteht die Möglichkeit zur Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.


Während der Erbringung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation

Bei der Durchführung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation sind die Rehabilitationskliniken angehalten, die Behandlungsabläufe auf den Erhalt der Leistungsfähigkeit am konkreten Arbeitsplatz des Arbeitnehmers auszurichten.

Während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation kann mit Zustimmung des Arbeitnehmers ein Informationsaustausch zwischen Klinikpersonal und Ihnen stattfinden.

Mit Zustimmung des Arbeitnehmers - Formular G0623-09 - wird Ihnen der vollständige Rehabilitationsentlassungsbericht zur Verfügung gestellt.


Nach Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation

Auf der Grundlage des Rehabilitationsentlassungsberichtes ist ein Rückkehrgespräch mit dem Arbeitnehmer zu führen.

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