Deutsche Rentenversicherung

Reha für Kinder und Jugendliche aus Norddeutschland (HH, MV, SH)

Diese Seite zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche wurde speziell für Familien und Fachpersonen aus den Bundesländern Hamburg (HH), Mecklenburg-Vorpommern (MV) und Schleswig-Holstein (SH) entwickelt

Kinder-Reha im NordenQuelle:AdobeStock/tanarch/hisa-nishiya Kinder-Reha im Norden

Um die Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, finanziert die Deutsche Rentenversicherung bei bestimmten Indikationen (z.B. bei chronischen Erkrankungen oder Sprachentwicklungsstörungen) Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche nach § 15a SGB VI (kurz: Kinder- und Jugend-Reha).

Wir wollen Ihnen den Zugang zu diesen Leistungen erleichtern. Deshalb wurde ein vereinfachter Antrag für die Reha für Kinder und Jugendliche entwickelt, der aktuell in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erprobt wird.

Diese drei Bundesländer gehören zur Modellregion für den neuen, vereinfachten Antrag im Projekt ZuKiJu (2024 bis 2027). Für Personen aus allen anderen Bundesländern gibt es hier weitere Informfationen.

Schritte in die Reha und weitere Informationen

Wie genau der Weg in die Reha funktioniert, haben wir Ihnen hier zusammengestellt - je nachdem, ob Sie selbst eine Reha für Ihr Kind beantragen möchten oder als Fachkraft Familien unterstützen.

Für Familien: Schritte in die Reha und Wegweiser

Für Fachkräfte aus dem Sozialen Bereich: Schritte in die Reha und Wegweiser

Sie wohnen in ...

Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein?

Dann nutzen Sie bitte den neuen, vereinfachten Antrag auf Kinder- und Jugend-Reha sowie weitere Formulare:

Vereinfachtes Antragsformular und weitere Formulare zur Kinder- und Jugend-Reha im Modellprojekt ZuKiJu

Weiterführende Links

Allgemeine Informationen zur Kinder- und Jugend-Reha

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) bietet übersichtliche, umfassende Informationen zur Kinder- und Jugendrehabilitation. Auf der Webseite ist auch eine Übersicht der Rehabilitationskliniken in Deutschland zu finden, die auf Kinder und Jugendliche spezialisiert sind. Das Bündnis gibt zudem weitere Links und Tipps zu Unterstützungsangeboten.

Reha-Nachsorge

Nach der Reha kann eine Nachsorge sinnvoll sein. Dieses Angebot gibt es für den Kinder- und Jugendbereich erst seit einigen Jahren, es wird nach und nach ausgebaut. Die DRV-Seite zur Nachsorge zeigt die Details.

Nachsorgeangebote für Kinder und Jugendliche

Beratung und Unterstützungsangebote

Hier finden Sie einen Überblick zu weiteren Unterstützungsangeboten - auch in Ihrer Region:

Wegweiser für Familien: Wissen kompakt (ab Seite 34)

Hotline

Hotline zur Kinder- und Jugend-Reha

Fragen und Antworten

Was ist eine medizinische Reha für Kinder und Jugendliche?

In einer medizinischen Reha werden Kinder und Jugendliche von Teams aus Spezialistinnen und Spezialisten individuell behandelt. Ein Schwerpunkt der Behandlung liegt darauf, den Umgang mit der Erkrankung zu schulen.

Welche Altersgrenze gilt für die Kinder- und Jugend-Reha?

Grundsätzlich können Kinder bis 18 Jahre eine Kinder- und Jugend-Reha erhalten. In bestimmten Ausnahmen können auch junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr eine Kinder- und Jugend-Reha in Anspruch nehmen.

Welche Erkrankungen werden in einer Reha behandelt?

Es werden körperliche und psychische Erkrankungen wie beispielsweise Asthma, Diabetes, Adipositas, Neurodermitis, ADHS oder Angststörungen behandelt.

Wie erkenne ich Reha-Bedarf?

Eine Reha ist sinnvoll, wenn eine Erkrankung das Leben und den Alltag des Kindes oder seine Entwicklung beeinträchtigt. Bei Unsicherheit können Familien ihren Kinder-/Hausarzt/-ärztin oder Beratungsstellen aufsuchen.

Was bringt eine Reha?

Sie kann chronisch kranken Kindern und Jugendlichen helfen, ihre körperliche und psychische Gesundheit zu verbessern, das Selbstbewusstsein des Kindes zu stärken und die Familie zu entlasten. 

Was ist in einer Reha anders als im Krankenhaus?

Bei einer Kinder- und Jugend-Reha ist die Behandlung vielseitiger als in einem Krankenhaus. Zusätzlich zur medizinischen Behandlung lernen Patientinnen und Patienten ihre Erkrankung besser zu verstehen und üben, wie sie im Alltag besser damit umgehen können.

Was ist der Unterschied zwischen Reha und Eltern-Kind-Kur?

Medizinische Reha

Eltern-Kind-Kur

Hauptfokus

Behandlungen für Kinder

Behandlungen für Eltern

Weitere Angebote

ggf. Schulungen, Begleitgespräche für Eltern

ggf. Begleittherapien für das Kind

Finanzierung

Deutsche Rentenversicherung und
Krankenkasse (und weitere)

Krankenkasse

Gibt es unterschiedliche Reha-Arten?

In Deutschland gibt es überwiegend stationäre Reha-Angebote für Kinder und Jugendliche. Sie bleiben dort meist vier Wochen.
In Zukunft sollen auch zunehmend ambulante Reha-Angebote geschaffen werden, die in der Nähe des Wohnortes durchgeführt werden können.

Wo findet die Reha statt?

In Rehabilitationseinrichtungen, auch „Reha-Kliniken“ genannt, die auf Kinder und Jugendliche spezialisiert sind.

Wer sucht die Reha-Klinik aus?

Die Familie hat ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, sie können bis zu drei Reha-Kliniken benennen, die auf die Erkrankung des Kindes spezialisiert sind. Hier finden Sie entsprechende Kliniken. Falls keine Klinikwünsche angegeben werden, wählt die DRV eine geeignete Klinik aus und erstellt Vorschläge.

Kann ich mein Kind in die Reha begleiten?

Ja, Kinder bis zum zwölften Lebensjahr können von einer Person, meist einem Elternteil, begleitet werden. In bestimmten medizinischen Fällen können auch ältere Kinder begleitet werden.

Wie beantrage ich eine Reha?

Für die Antragstellung werden folgende drei Formulare benötigt: 

1. Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche (Kinder-Reha)

2. Ärztlicher Befundbericht

3. Honorarabrechnung zum ärztlichen Befundbericht 

Hinweis: Weitere Formulare finden Sie hier.

Wann finanziert die Rentenversicherung eine Reha?

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

1. Die Gesundheit des Kindes ist gefährdet oder beeinträchtigt, oder es leidet an einer chronischen Erkrankung, die eine spätere Berufsausübung erschwert oder einschränkt.

2. Es besteht eine gute Chance, dass eine medizinische Rehabilitation dem Kind helfen kann.

3. Das Kind ist körperlich, psychisch und sozial in der Lage, an einer Reha teilzunehmen.

4. Versicherungsrechtliche Bedingungen sind erfüllt.

In welchen Fällen ist die Krankenkasse zuständig?

Sollte die DRV nicht zuständig sein, weil die versicherungsrechtlichen Bedingungen nicht erfüllt sind, leiten die Mitarbeitenden den Antrag weiter.

Wer hilft mir bei der Antragstellung? 

Familien können im Rahmen des Modellprojekts „ZuKiJu“ durch Reha-Coaches individuell und kostenlos bei der Antragstellung unterstützt werden.

  • Für Familien aus Hamburg: Ab Mai 2025 bis Ende 2026 
  • Für Familien aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein: Ab Mitte Oktober 2025 

Den Link zur Anfrage eines kostenlosen Coachings finden sie hier: Coaching

Wo finde ich weitere Hilfe?

Familien können sich an die Auskunft- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden, an eine Beratungsstelle der EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) oder an die Kinder-Reha-Hotline

Hotline zur Kinder- und Jugend-Reha

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