Deutsche Rentenversicherung

Selbsthilfegruppen und Verbände

Unterstützung für Rehabilitanden

Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeverbände wirken bei der dauerhaften Sicherung des Rehabilitationserfolgs mit. Sie unterstützen die Rehabilitanden bei der Bewältigung der Folgen ihrer Krankheit.

In Selbsthilfegruppen finden sich Menschen zusammen, die selbst von einer Krankheit betroffen oder Angehörige von Betroffenen sind. Ziel der Arbeit in der Gruppe ist die gegenseitige Hilfe. Die Mitglieder können hier ihre Erfahrungen austauschen. Sie lernen dabei, ihre eigenen Kräfte zu entdecken und zu stärken. So können die Einzelnen leichter mit den Folgen ihrer Krankheit im Alltag umgehen. Damit wird ihre Lebenslage verbessert. Durch den Kontakt zur Gruppe können Vereinsamung und Ausgrenzung verhindert werden.

Darüber hinaus informieren Selbsthilfeverbände die Öffentlichkeit über ihr Anliegen. Sie setzen sich mit Fachleuten auseinander. Sie vertreten die Interessen der Betroffenen gegenüber der Politik und Gesellschaft.

Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen

Die Rentenversicherungsträger arbeiten mit Selbsthilfeverbänden und Selbsthilfegruppen eng zusammen. Es werden gemeinsame Tagungen durchgeführt. Hier werden Informationen über die Selbsthilfe ausgetauscht. Beispiele über gute Zusammenarbeit werden den Teilnehmern vorgestellt und Pläne über die weitere Zusammenarbeit vor Ort entwickelt.

Darüber hinaus informieren die Rentenversicherungsträger in ihren Veröffentlichungen über die Rolle der Selbsthilfe in der Rehabilitation.

In den Rehabilitationseinrichtungen vor Ort werden auch gemeinsame Veranstaltungen zur Information der Patientinnen und Patienten organisiert. Hier stellen die Selbsthilfegruppen ihre Arbeit vor. Sie besteht vor allem in der Unterstützung der Rehabilitanden und ihrer Angehörigen im Alltag nach Beendigung der Rehabilitation.

Auf Wunsch der Patientinnen und Patienten werden Mitglieder von Selbsthilfegruppen an allen Beratungsgesprächen beteiligt.

In der Suchtbehandlung und der Krebsnachsorge existiert die Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe schon seit langem. Inzwischen wurde sie auch auf andere Krankheitsbilder ausgedehnt. Darüber werden die Rehabilitanden in den Rehabilitationseinrichtungen informiert. Sie erhalten dort auch die entsprechenden Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen bzw. Selbsthilfe-Kontaktstellen in der Nähe ihres jeweiligen Wohnortes.

Die Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe ist Bestandteil der Qualitätssicherung in den Rehabilitationseinrichtungen.

Die Rentenversicherungsträger fördern entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags diese Arbeit der Selbsthilfe. Entsprechende Anträge sind nicht an eine Form gebunden.

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