Rehabilitation – zur passenden Einrichtung mit Ihrem Wunsch- und Wahlrecht
Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?
Wenn Sie eine Rehabilitation beantragen, haben Sie das Recht, Ihre Wunscheinrichtung selbst auszusuchen und diese im Antrag mitzuteilen. Der Kostenträger Ihrer Reha – beispielsweise Ihr Rentenversicherungsträger – muss Ihren berechtigten Wünschen nachkommen. Das gilt für die stationäre, die ganztägig ambulante wie auch für die ambulante Reha.
Ihr Mitspracherecht umfasst darüber hinaus noch andere Aspekte Ihrer Reha. So muss auch Ihren berechtigten Wünschen zum Zeitraum sowie zur Durchführung der Reha (stationär, ganztägig ambulant oder ambulant) entsprochen werden. Dabei wird auch Rücksicht auf Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter, Ihr Geschlecht, Ihre Familie sowie auf Ihre religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse genommen. Wenn Sie als Mutter oder Vater mit Behinderungen besondere Bedürfnisse bei der Erfüllung Ihres Erziehungsauftrags haben, wird dem ebenfalls Rechnung getragen.
Warum sollte ich mein Wunsch- und Wahlrecht ausüben?
Ihre individuellen Bedürfnisse sind wichtig für den Erfolg Ihrer Reha. Deshalb rät die Deutsche Rentenversicherung ihren Versicherten, im Reha-Antrag ihr Wunsch- und Wahlrecht zu nutzen.
Was soll ich bei der Wahl meiner Reha-Einrichtung besonders berücksichtigen?
Vorrangig sollten Sie bei Ihrer Wahl medizinische Gründe berücksichtigen. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Die Behandlungsschwerpunkte und Therapiemöglichkeiten Ihrer Reha-Einrichtung sind auf Ihr Krankheitsbild ausgerichtet und spezialisiert.
- Die Rehaklinik deckt auch Nebendiagnosen mit ab, die Ihr Krankheitsbild gegebenenfalls betreffen.
- Die Umgebung am Standort der Einrichtung ist für Ihren Behandlungserfolg vorteilhaft (Lage am Meer, Luftkurort).
Doch auch persönliche Gründe können bei der Wahl Ihrer Einrichtung eine Rolle spielen, wie zum Beispiel:
- Sie möchten räumlichen und damit auch psychischen Abstand von Ihrer gewohnten Umgebung gewinnen.
- Sie möchten eine Begleitperson mitnehmen und in der gewünschten Rehaklinik ist dies möglich.
- Die Reha-Einrichtung bietet eine Umgebung, die Ihrem Alter, Ihrer Religion, Kultur oder Familiensituation entspricht.
Wie übe ich mein Wunsch- und Wahlrecht aus?
Sie können Ihr Wunsch- und Wahlrecht bereits ausüben, wenn Sie Ihren Antrag stellen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie ihn online als eAntrag stellen oder ob Sie ein Formular verwenden. Möchten Sie ein Formular verwenden, dann können Sie es online als PDF herunterladen, bestellen oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Das Formular für den Reha-Antrag trägt die Bezeichnung G0100.
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