Deutsche Rentenversicherung

Rentenantrag stellen

Lesen Sie hier, wo Sie Ihren Rentenantrag stellen, wenn Sie Ausländer sind oder im Ausland wohnen.

Was muss ich wo beantragen bei Wohnsitz im Ausland und Zeiten in Deutschland?

Rente gibt es nur auf Antrag.

Bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat oder einem Abkommensstaat sollten Sie ihn unter Hinweis auf die deutschen Versicherungszeiten beim Rentenversicherungsträger des Wohnstaates stellen. Der Träger im Ausland leitet den Antrag mit Ihren Nachweisen an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung weiter. Der Tag der Antragstellung im Wohnland gilt dann auch in Deutschland.

Bei Aufenthalt in einem sonstigen Staat (so genanntes vertragsloses Ausland) sollten Sie den Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) stellen, da hier bestimmte Personenstandsdaten gleich beglaubigt werden können. Von dort wird der Antrag an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland weitergeleitet.

Der Antrag kann auch unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

Antragstellung bei Wohnsitz in Deutschland und Zeiten im Ausland

Sie brauchen nur einen Antrag bei einem Träger der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Er gilt dann auch für den anderen Mitglied- oder Abkommensstaat. Um Ihre ausländischen Versicherungszeiten berücksichtigen zu können, fordert der deutsche Rentenversicherungsträger eine Bestätigung dieser Zeiten von dem zuständigen ausländischen Träger an. Dafür benötigen wir genaue Angaben über alle Ihre Beschäftigungsverhältnisse im Ausland und vorhandene Nachweise, zum Beispiel Versicherungsbücher, Versicherungskarten, Sozialversicherungsausweise. Fehlt etwas, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Die Deutsche Rentenversicherung leitet dann das Rentenverfahren im anderen Mitglied- oder Abkommensstaat ein und übersendet dem dortigen Träger unter anderem auch eine Bestätigung Ihrer deutschen Versicherungszeiten.

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