Deutsche Rentenversicherung

Rentenzahlungen in das Ausland

Bei dauerndem Auslandaufenthalt müssen Sie als Rentner unter Umständen in Kauf nehmen, dass Ihre Rente nur zum Teil oder gar nicht ausgezahlt werden kann. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Wie erfolgt die Rentenzahlung ins Ausland?

Eine Rentenzahlung ins Ausland ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auslandsaufenthalt die Höhe Ihrer Rente beeinflussen kann. Dies lässt sich auch nicht verhindern, wenn Sie Ihr deutsches Konto beibehalten. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche im Ausland erkundigen. Die Zahlweise richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstaat.

Während des Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auf ein eigenes Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland überwiesen werden. Beim Transfer der Rente in das Ausland können Bankspesen und Kursverluste anfallen, die die Deutsche Rentenversicherung nicht ausgleichen kann und zu Ihren Lasten gehen. Für die Zahlung Ihrer Rente in einen Mitgliedstaat benötigt die Rentenversicherung Ihre internationale Bankleitzahl (Bank Identify-Code, kurz BIC--Bank Identify-Code und Ihre internationale Kontonummer (International Bank Account Number, kurz IBAN. Beide Angaben erfragen Sie bei Ihrer Bank. Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann einmal jährlich, ob Sie noch leben und er die Rente weiter zahlen kann.

Wird die Rente per US-Dollar-Scheck gezahlt, können wir Kosten, die bei der Einlösung des Schecks entstehen, nicht übernehmen. Auch Kursschwankungen aus der Umrechnung in die Landeswährung können nicht ausgeglichen werden.

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