Deutsche Rentenversicherung

Was ist eine bestätigte Kopie?

Viele Sachverhalte für die Rente müssen durch Urkunden und andere Belege nachgewiesen werden, zum Beispiel das Ende einer Ausbildung durch das Abschlusszeugnis, der Geburtstag durch die Geburtsurkunde. Diese Unterlagen können Sie als Originale einschicken und erhalten diese nachher zurück. Es können jedoch auch Kopien eingesandt werden.

Eine Bestätigung einer Kopie wird nur benötigt, wenn beim Rentenversicherungsträger begründete Zweifel bestehen. In Zweifelsfällen wird die Bestätigung nachträglich angefordert. Die Bestätigung wird von Krankenkassen, Bürgerämtern und natürlich auch von den Beratungsstellen der Rentenversicherung kostenlos vorgenommen. Für die Bestätigung müssen Sie das Original mitbringen. Liegen Originale von Personenstandsurkunden nicht vor, werden diese von den Standesämtern kostenlos neu ausgestellt.

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