Deutsche Rentenversicherung

Beitragserstattung

Nur bestimmte Personenkreise können sich ihre Rentenbeiträge erstatten lassen.

Da ich demnächst nach 30-jähriger Dienstzeit als Beamter in den Ruhestand gehe, hat mich mein Dienstherr aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Bevor ich Beamter wurde, war ich zirka sechs Jahre Angestellter. Bekomme ich überhaupt eine Rente und wird diese auf meine Pension angerechnet? Was passiert mit meinen Rentenversicherungsbeiträgen?

Die Mindestwartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt fünf Jahre. Da Sie diese erfüllt haben, erhalten Sie später eine Altersrente. Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls auf Pensionen angerechnet. Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Versorgungsdienststelle. Beamte, die die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, können sich Ihre Beitragsanteile erstatten lassen.

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