Deutsche Rentenversicherung

Nachversicherung

Wer aus einem Beamtenverhältnis ausscheidet, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Nachversicherungsanspruch haben.

Ich war zwei Jahre Beamter und bin nun ausgeschieden. Diese Zeit soll jetzt nachversichert werden. Muss ich mich an dieser "Beitragszahlung" beteiligen?

Nein. Die erforderlichen Beiträge zahlt der ehemalige Dienstherr allein in voller Höhe.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK