Deutsche Rentenversicherung

Selbstständige

Wer kraft Gesetzes pflichtig ist, muss Beiträge zahlen.

Ich bin selbstständige Krankengymnastin. Muss ich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen?

Sofern Sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und überwiegend auf ärztliche Anweisung tätig sind, unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen Beiträge zahlen.

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