Deutsche Rentenversicherung

Versicherungsverlauf

Der Versicherungsverlauf informiert Sie darüber, welche Daten aus Ihrer eigenen Versicherungsbiografie die Deutsche Rentenversicherung gespeichert hat.

Wann erhält man seinen Versicherungsverlauf?

Den ersten Versicherungsverlauf erhält man zusammen mit der Renteninformation, wenn man mindestens 27 Jahre alt ist und 5 Jahre lang Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt hat. Sobald man 43 Jahre alt ist, bekommt man von der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt. Ab 55 erhält man dann alle drei Jahre mit der Rentenauskunft einen Versicherungsverlauf. Man kann sich auch jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung schicken lassen.

Was sollte man tun, wenn man seinen Versicherungsverlauf zugesandt bekommt?

Man sollte den chronologisch aufgebauten Versicherungsverlauf unbedingt auf Lücken prüfen. Zwar werden der Deutschen Rentenversicherung die meisten Versicherungszeiten heute automatisch gemeldet. Es gibt aber auch Zeiten, die man selbst beantragen und durch Belege nachweisen muss. Dies betrifft beispielsweise Schulzeiten, Studienzeiten und Kindererziehungszeiten, eventuell etwa auch Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR oder berufliche Auslandsaufenthalte. Wenn man noch Belege wie beispielsweise Zeugnisse, Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Nachweise über Krankheitszeiten oder Arbeitslosenmeldekarten über Zeiten hat, die bislang nicht im Versicherungsverlauf gespeichert sind, sollten sie zusammen mit dem ausgefüllten Fragebogen zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden

Kann man noch Lücken im Versicherungsverlauf schließen, wenn man schon einen Rentenbescheid erhalten hat?

Wenn man nach Erhalt des Rentenbescheides im dort beigefügten Versicherungsverlauf ungeklärte Lücken entdeckt und deshalb eine fehlerhafte Rentenberechnung vermutet, sollte man sich unverzüglich mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und den Bescheid dort prüfen lassen. Dies kann man beispielsweise schriftlich oder persönlich und kostenfrei in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung veranlassen.

Wie viel Zeit hat man, um die Prüfung seines Rentenbescheides zu veranlassen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rentenbescheides kann man Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Genaueres darüber erfährt man in seinem Bescheid unter der Überschrift „Ihr Recht“. Aber auch später, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, kann man jederzeit einen Überprüfungsantrag stellen. In jedem Fall sollte man eine Begründung und insbesondere die bisher nicht eingereichten Unterlagen beifügen.

Wie oft kommen Fehler in Rentenbescheiden vor?

Hinweise gibt die Widerspruchsstatistik der Deutschen Rentenversicherung. Im Jahr 2013 wurden etwa 1,5 Millionen Rentenbescheide erlassen. In rund 2.000 Fällen wurde erfolgreich Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt. Rund 104.000 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Von sich aus hat die Deutsche Rentenversicherung in rund 37.500 Fällen Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert. Grund hierfür waren in der Regel nachgereichte Unterlagen, die bei Bescheiderteilung noch nicht vorlagen. Die restlichen Widerspruchsverfahren wurden etwa durch Rücknahme des Widerspruchs beendet.

Was sind die Hauptursachen für fehlerhafte Rentenbescheide?

Sofern Fehler im Rentenbescheid auftauchen, sind sie meist darauf zurückzuführen, dass der Deutschen Rentenversicherung bei der Bearbeitung Informationen fehlten, weil der Versicherte zunächst nicht alle Nachweise oder Unterlagen vorgelegt hat. Wenn die Deutsche Rentenversicherung einen Fehler in einem Rentenbescheid feststellt, korrigiert sie diesen von Amts wegen.

Wo erhalte ich Antworten auf meine Fragen zum Versicherungsverlauf und zum Rentenbescheid?

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Auch unsere ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und Versichertenberater helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.

Die Adressen der Beratungsstellen und Versichertenältesten finden Sie hier: Beratungsstellensuche

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