Deutsche Rentenversicherung

Wie soll die Angleichung der Rechengrößen nach dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz zukünftig umgesetzt werden?

Ab 2018 erfolgt die Angleichung der Rechengrößen prinzipiell unabhängig von der weiteren Entwicklung der Löhne in Ost und West. Sie wird in jeweils sieben Schritten vollzogen.

Im ersten Schritt wird der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2018 von 95,7 auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben. In sechs weiteren Schritten wird dieser Verhältniswert jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte angehoben, bis am 1. Juli 2024 der aktuelle Rentenwert (Ost) 100 Prozent des aktuellen Rentenwerts erreicht hat. Dieser Angleichungsfahrplan gilt aber nur, wenn sich aus der Lohnentwicklung im Osten kein höherer aktueller Rentenwert ergibt. Tritt dieser Fall ein, richtet sich der aktuelle Rentenwert (Ost) in dem betreffenden Jahr nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost.

Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) und die Bezugsgröße (Ost) werden in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils zum 1. Januar schrittweise an die Höhe des jeweiligen Westwerts angeglichen, bis 100 Prozent der Westwerte erreicht sind. Gleichzeitig wird der Umwertungsfaktor entsprechend abgesenkt. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Hochwertung der Verdienste im Osten ganz. Die Hochwertung der bis zum 31. Dezember 2024 erzielten Verdienste bleibt aber erhalten.

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