Deutsche Rentenversicherung

Wer? Wie? Was? Wertguthaben!

Fragen & Antworten

Wie funktioniert die Übertragung?

Haben Sie sich zu einer Übertragung eines Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung Bund entschlossen, müssen Sie dies der Deutschen Rentenversicherung Bund und Ihrem ehemaligen Arbeitgeber mitteilen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Übertragung vorliegen.

Wurde das Vorliegen der Voraussetzungen bejaht, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein Bankkonto mit, auf das Ihr Wertguthaben überwiesen werden kann.

Nach dem Geldeingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, von der Ihr ehemaliger Arbeitgeber eine Kopie erhält. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird für Sie anhand der für Sie vergebenen Wertguthabennummer Ihr Wertguthabenkonto führen.

Bitte beachten Sie:

Die Wertguthabennummer entspricht nicht Ihrer Versicherungsnummer in der gesetzlichen Rentenversicherung!
Eine Rückübertragung des Wertguthabens oder eine Übertragung auf einen weiteren neuen Arbeitgeber ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für regelmäßige Einzahlungen. Wertguthaben sind keine Sparguthaben die der Dispositionsbefugnis der Berechtigten unterliegen.

Wie wird das Wertguthaben bei uns angelegt?

Wir führen und verwalten Ihr Wertguthaben treuhänderisch und getrennt von dem sonstigen Vermögen. Die durch die Übertragung und Verwaltung entstehenden Kosten werden vom Wertguthaben abgezogen.

Für die Anlage des Geldes gelten die Regelungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, nach denen das Geld so angelegt und verwaltet wird, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint und ein angemessener Ertrag erzielt wird.

Um Sie regelmäßig über die Entwicklung Ihres Wertguthabens zu informieren, erhalten Sie einmal jährlich in Textform eine Mitteilung über:

  • den Saldo am Ende des Vorvorjahres oder zum Zeitpunkt der Übertragung,
  • die angefallenen Gebühren und Kosten,
  • den Wertzuwachs aus der Anlage des Geldes und
  • den Saldo am Ende des abgelaufenen Kalenderjahres.

Wofür können Sie das Wertguthaben verwenden? 

Mit einem Wertguthaben können Sie Phasen finanzieren, in denen Sie von der Arbeit freigestellt werden möchten.

Sie können es sowohl während einer Beschäftigung als auch außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch nehmen. Allerdings gilt eine gesetzlich detaillierte Zweckbestimmung.

Während einer Beschäftigung kann auf das Wertguthaben zurückgegriffen werden für:

  • eine Pflegezeit für maximal sechs Monate für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (§ 3 des Pflegezeitgesetz),
  • eine Elternzeit für die Betreuung und Erziehung eines Kindes (§ 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz),
  • eine Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeitarbeit),
  • Zeiten, die unmittelbar vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden könnte und
  • Zeiträume einer vertraglichen Vereinbarung (z. B. Maßnahmen der beruflichen Qualifikation und Weiterbildung);

und außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses nur für:

  • Zeiten, die unmittelbar vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden könnte.

Wie wird das Wertguthaben ausgezahlt? 

Spätestens einen Monat vor der beabsichtigten Freistellung müssen Sie einen Antrag auf Auszahlung aus dem Wertguthaben stellen. Das Wertguthaben wird als Brutto-Arbeitsentgelt ausgezahlt. Wenn Sie den Antrag stellen, geben Sie den Grund für die Freistellung, den ins Auge gefassten Zeitraum der Auszahlung sowie das gewünschte monatliche Brutto-Arbeitsentgelt an.

Das auszuzahlende monatliche Brutto-Arbeitsentgelt darf nicht unangemessen von Ihrem Arbeitsentgelt der letzten zwölf Kalendermonate der Arbeitsleistung abweichen. Dies gilt selbst dann, wenn die letzten zwölf Kalendermonate einer versicherungspflichtigen oder geringfügig entlohnten Beschäftigung bereits längere Zeit zurückliegen. Als angemessen gilt ein monatlicher Betrag von 70 bis 130 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten zwölf Kalendermonate der Arbeitsleistung ohne Sachbezüge. Als Sachbezüge bezeichnet man Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Dazu gehören beispielsweise Wohnung, Kost und Logis, Waren, Dienstleistungen, geldwerte Vorteile, Firmenwagen zur privaten Nutzung.

Mehr zur Auszahlung des Wertguthabens

Liegen alle Voraussetzungen für eine Auszahlung vor, zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Bund einen festen monatlichen Betrag aus Ihrem Wertguthaben aus.

Dabei übernehmen wir Arbeitgeberpflichten wie die Meldung zur Sozialversicherung und die Zahlung von Beiträgen und Lohnsteuer. Das bedeutet, aus Ihrem Wertguthaben werden Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt. Dabei gelten die Beitragssätze der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung zum Zeitpunkt der Auszahlung. Beträgt der Auszahlungsbetrag maximal 400 Euro, sind Pauschalbeiträge und Pauschalsteuer zu zahlen.

Üben Sie während der Freistellungsphase eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber beziehungsweise eine versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit aus, werden das Wertguthaben und das Arbeitsentgelt beziehungsweise Arbeitseinkommen insgesamt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Erfolgt die Freistellungsphase als Übergang vom Erwerbsleben zur Altersrente, findet der ermäßigte Beitragssatz der Krankenversicherung Anwendung.

Für die Lohnsteuer gilt Ihre im Auszahlungszeitpunkt gültige Lohnsteuerklasse beziehungsweise bei Auszahlung eines Wertguthabens aus einer geringfügigen Beschäftigung gegebenenfalls die Pauschalsteuer.

Wie funktioniert die soziale Absicherung in der Auszahlungsphase? 

Während der Auszahlung Ihres Wertguthabens sind Sie sozialversicherungsrechtlich abgesichert, da für alle Zweige der Sozialversicherung Beiträge entrichtet werden. 

Die Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund sind dabei:

  • Sie meldet Ihre Versicherungszeiten und zahlt die Beiträge.
  • Sie führt die Pauschalbeiträge bei einer geringfügigen Beschäftigung ab.
  • Sie behält die Lohnsteuer und die Pauschalsteuer ein und führt sie ab.

Ihre Vorteile:

  • Sie erhöhen durch die Beiträge zur Rentenversicherung Ihre Rente.
  • Sie sind gegebenenfalls weiterhin krankenversichert und pflegeversichert. Beachten Sie jedoch bitte: Werden Sie in der Auszahlungsphase krank, zahlt die Deutsche Rentenversicherung Bund das Wertguthaben weiter. Daher ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld.
  • Sie sorgen durch Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den Fall einer anschließenden Arbeitslosigkeit vor.

Wenn etwas dazwischen kommt 

Ein Wertguthaben wird zweckgebunden angespart. Kann es nicht mehr zur finanziellen Absicherung der geplanten Freistellungen verwendet werden, kommt es zu einem sogenannten Störfall. Das sind insbesondere: 

  • der Bezug einer Altersrente,
  • der Todesfall.

Was passiert beim Störfall?

Tritt eines der beiden Ereignisse ein, wird das Wertguthaben aufgelöst und als Einmalzahlung an Sie beziehungsweise an Ihre Erben ausgezahlt.

Dabei werden Beiträge zur Sozialversicherung, Lohnsteuern und gegebenenfalls Pauschalbeiträge vom Wertguthaben einbehalten und abgeführt. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden bei der Berechnung der Altersrente oder Hinterbliebenenrente berücksichtigt.

Auch die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann einen Störfall darstellen. In diesem Fall können Sie allerdings der einmaligen Auszahlung des Wertguthabens widersprechen. Sinnvoll ist dies, wenn Sie Ihr Berufsleben trotz der Erkrankung noch nicht abgeschlossen haben und für später noch eine Freistellungsphase planen. Lassen Sie sich das Wertguthaben auszahlen, erhöht sich durch die Beitragszahlung aus dem Wertguthaben Ihre Rente.

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