Deutsche Rentenversicherung

Verbindungsstelle für Australien

Sie haben bereits einige Zeit in "Down Under" gearbeitet und wollen dorthin auswandern? Sie sind Australier und arbeiten nun in Deutschland? Dann werden Sie sich vielleicht fragen, wie sich die Arbeit in verschiedenen Ländern auf Ihre spätere Rente auswirken wird.

Zum 01.01.2003 ist das Deutsch-Australische Abkommen über Soziale Sicherheit in Kraft getreten. Es gilt generell für alle Personen, die Beitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung erworben und Wohnzeiten in Australien zurückgelegt haben. Ziel des Abkommens ist es, Personen Renten aus beiden Abkommensstaaten zukommen zu lassen.

Wer ist für Sie zuständig?

Unsere Serviceleistungen

  • Wir beantworten Ihre individuellen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.
  • Wir teilen Ihnen auf Ihren Antrag die im deutschen Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mit und informieren Sie mit einer Rentenauskunft oder Renteninformation über die monatliche Rente, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen derzeit zu zahlen wäre.
  • Wir bearbeiten Ihren Antrag auf eine Rente oder auf Beitragserstattung aus der deutschen Rentenversicherung.
  • Wir leiten Ihren Antrag auf eine Rente aus der australischen Rentenversicherung an den dortigen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Wir zahlen die deutsche Rente nach Australien, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz haben.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK