Deutsche Rentenversicherung

Verbindungsstelle für Australien

Das Abkommen mit Australien

Sie haben bereits einige Zeit in "Down Under" gearbeitet oder wollen dorthin auswandern? Sie kommen aus Australien und arbeiten nun in Deutschland? Dann werden Sie sich vielleicht fragen, wie sich die Arbeit in verschiedenen Ländern auf Ihre spätere Rente auswirken wird. Schließlich haben Australien und Deutschland unterschiedliche Systeme der Sozialen Sicherheit. Deutschland und Australien haben zwei Abkommen geschlossen, um mögliche Nachteile für Sie aufzufangen. Ziel der Abkommen ist es, Doppelversicherungen zu vermeiden und Ihnen zwei Renten, aus Deutschland und Australien zu ermöglichen.

Zum 01.01.2003 ist das Deutsch-Australische Abkommen über Soziale Sicherheit in Kraft getreten. Es gilt generell für alle Personen, die Beitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung erworben und Wohnzeiten in Australien zurückgelegt haben. Ziel des Abkommens ist es, Personen Renten aus beiden Abkommensstaaten zukommen zu lassen.

Zum 01.10.2008 ist ein zweites Abkommen zwischen Deutschland und Australien in Kraft getreten, das Regelungen zur Entsendung und zur australischen Betriebsrente (Superannuation) enthält.

Arbeiten im Abkommensstaat – wo bin ich versichert?

Wie Sie versichert sind, wenn Sie in Australien arbeiten, entscheidet sich grundsätzlich nach den dortigen nationalen Vorschriften. In Australien zahlen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, da es eine solche dort nicht gibt. Es entstehen aber australische Wohnzeiten, wenn Sie nach dem 16. Lebensjahr in Australien gewohnt haben und dabei das Recht zum dauerhaften Aufenthalt hatten. Aus diesen Wohnzeiten können Sie später gegebenenfalls eine staatliche australische Rente erhalten.

Ihr Arbeitgeber entsendet Sie nach Australien

Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in Australien und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 48 Monate befristet. Dafür benötigen Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter eine Entsendebescheinigung AU/DE 101. Ihr Arbeitgeber beantragt die Entsendebescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse, an die Ihre Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Sofern für Sie keine Rentenversicherungspflicht besteht, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund die Entsendebescheinigung aus. Das gilt zum Beispiel für Selbständige.

Ausnahmevereinbarung

Steht von Anfang an fest, dass die Beschäftigung länger als 48 Monate sein wird oder es sich aus anderen Gründen nicht um eine Entsendung handelt, können Sie und Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein. Wenden Sie sich dafür an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).

In Rente gehen – so hilft Ihnen das Abkommen

Für die Prüfung Ihrer Rentenansprüche aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden Ihre deutschen Versicherungszeiten und Ihre vom australischen Träger bestätigten australischen Wohnzeiten zusammengerechnet. Für einige deutsche Rentenarten muss während der Wohnzeit in Australien dort auch eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt worden sein.

Die Entscheidung über die Zahlung einer Leistung und die Auszahlung übernimmt jedes Land selbst. Sie erhalten also gegebenenfalls aus beiden Ländern eine Rente. Ihr Rentenantrag kann gleichzeitig sowohl für die Leistung aus Deutschland als auch aus Australien gelten, wenn Sie bei der Antragstellung auf die Zeiten im anderen Abkommensstaat hinweisen.

Australische Wohnzeiten während des Arbeitslebens

In Australien werden keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, denn es gibt dort keine auf Beiträgen beruhende staatliche Sicherung. Stattdessen legen Sie australische Wohnzeiten zurück, jedoch nur, wenn Sie die australische Staatsbürgerschaft besitzen oder sich mit dem Recht zum dauerhaften Aufenthalt in Australien aufhalten.

Mit einem befristeten Visum im Rahmen einer Beschäftigung oder eines Urlaubs haben Sie kein Recht zum dauerhaften Aufenthalt in Australien. In diesem Fall entstehen keine australischen Wohnzeiten und damit auch kein Anspruch auf staatliche australische Rente. Darüber entscheidet der australische Träger (siehe «Ihre Ansprechpartner in Australien«).

Ihre Ansprechpartner in Deutschland

Innerhalb der Regionalträger (frühere Landesversicherungsanstalten) der Deutschen Rentenversicherung ist in den meisten Fällen Ihr Ansprechpartner:
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
26112 Oldenburg
GERMANY
Telefon: +49 421 3407-0
Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 480 28        
Bitte beachten Sie, dass unsere Service-Nummer 0800 1000 480 28 aus dem Ausland nicht anwählbar ist.
E-Mail: australien@drv-oldenburg-bremen.de

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist Ihr Ansprechpartner, wenn der letzte deutsche Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund ging.
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
GERMANY
Telefon: +49 30 865-0
Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 480 70         
Bitte beachten Sie, dass unsere Service-Nummer 0800 1000 480 70 aus dem Ausland nicht anwählbar ist.
E-Mail: meinefrage@drv-bund.de

Haben Sie mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gezahlt, wenden Sie sich bitte an diesen Träger.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
GERMANY
Telefon: +49 234 304-0
Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 480 80         
Bitte beachten Sie, dass unsere Service-Nummer 0800 1000 480 80 aus dem Ausland nicht anwählbar ist.  
E-Mail: rentenversicherung@kbs.de

Fragen zur Rentenzahlung oder zum Lebensnachweis richten Sie bitte direkt an den Renten Service.
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
GERMANY
Telefon: +49 221 5692 777

Unsere Serviceleistungen

  • Beratung individuell, kostenlos und unabhängig – online, telefonisch, per Post oder persönlich.
  • Kontenklärung, Rentenauskunft, Rentenantrag.
  • Verbindungsstelle zur Rentenversicherung im Ausland.
  • Ihr persönliches Kundenportal.
  • Online Services – auch ohne Registrierung.

Ihre Ansprechpartner in Australien

Ihr Ansprechpartner in Australien ist Services Australia – Centrelink International Services

  • Kontaktmöglichkeiten
  • Informationen
  • Formulare
  • Ihr Ansprechpartner zur australischen Betriebsrente (Superannuation) ist das australische Finanzministerium.

Sonstige Vordrucke bei Wohnsitz in Australien

  • Zahlungserklärung
  • Lebensbescheinigung

In Australien verzichtet die Deutsche Rentenversicherung weitestgehend auf Lebensbescheinigungen. Sollte dies dennoch notwendig sein, schreibt Sie der Renten Service an.

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