Deutsche Rentenversicherung

Ihre Verbindungsstelle für Brasilien

Arbeiten in Deutschland und in Brasilien - Das deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen

Sie haben bereits einige Zeit in Brasilien gearbeitet oder wollen dorthin auswandern? Sie sind Brasilianer und arbeiten nun in Deutschland?
Vielleicht fragen Sie sich, wie sich die Arbeit in verschiedenen Ländern auf Ihre spätere Rente auswirken wird. Schließlich haben Brasilien und Deutschland sehr unterschiedliche Systeme der Sozialen Sicherheit.
Um mögliche Nachteile für Sie aufzufangen, haben die beiden Länder ein Abkommen geschlossen.

Das Abkommen mit Brasilien

Das Abkommen ist am 1. Mai 2013 in Kraft getreten und regelt die Beziehungen der Föderativen Republik Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland vor allem auf dem Gebiet der Rentenversicherung.

Das Abkommen erleichtert vor allem den Erwerb von Rentenansprüchen, indem deutsche und brasilianische Zeiten für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (zum Beispiel für die Wartezeit) zusammengerechnet werden. Das ermöglicht – insbesondere brasilianischen Staatsangehörigen – in vielen Fällen erst, überhaupt einen Rentenanspruch zu realisieren.
Außerdem regelt das Abkommen, in welchem Abkommensstaat bei einer Beschäftigung in Deutschland oder Brasilien Beiträge zu zahlen sind.

Das Abkommen gilt in erster Linie für Deutsche und Brasilianer. Da es sich aber um ein sogenanntes offenes Abkommen handelt, betrifft es auch Menschen, die irgendwann in Deutschland, Brasilien oder in beiden Staaten Beiträge gezahlt haben, und deren Hinterbliebene. Die Staatsangehörigkeit, der sonstige Status (Flüchtling oder Staatenloser) und der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts spielen dabei keine Rolle.

Arbeiten im Abkommensstaat – wo bin ich versichert?

Arbeiten Sie in Deutschland, prüft die Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkasse) stellvertretend für den deutschen Rentenversicherungsträger, ob Sie versicherungspflichtig sind. Arbeiten Sie in Brasilien, wird Ihre Versicherungspflicht dort geprüft.

Werden Sie von ihrem Arbeitgeber für eine im Voraus zeitlich begrenzte Arbeit nach Brasilien entsandt, bleiben Sie während der ersten 24 Monate weiterhin in Deutschland versichert. Sie müssen also wegen eines vorübergehenden Auslandseinsatzes nicht in das brasilianische Versicherungssystem wechseln.

In Rente gehen – so hilft Ihnen das Abkommen

Das Abkommen regelt die Zusammenrechnung von Zeiten, die Zahlung von Renten bei Wohnsitz im Ausland und die Gleichstellung der Rentenanträge. Dadurch erhalten Sie leichter eine Rente.

Durch die Zusammenrechnung Ihrer brasilianischen und deutschen Zeiten – sowohl in Deutschland als auch in Brasilien – können Sie auf die erforderliche Anzahl von Versicherungsjahren kommen, um aus beiden Ländern eine Rente zu erhalten.
Zusätzlich können für den deutschen Rentenanspruch auch die Zeiten berücksichtigt werden, die Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie in der Schweiz zurückgelegt haben.

Bitte beachten Sie
Aufgrund der unterschiedlichen nationalen Regelungen kann Ihre brasilianische Rente durchaus früher als Ihre deutsche Rente beginnen. Damit Ihnen keine Nachteile durch eine verspätete Antragstellung entstehen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab auch mit dem brasilianischen Versicherungsträger in Verbindung zu setzen, um Ihre brasilianischen Ansprüche zu klären und Ihre Rente rechtzeitig zu beantragen.

Brasilianische Versicherungszeiten klären

Wenn Sie in Brasilien versichert waren, sollten Sie sich schon vor einem Rentenverfahren um einen Nachweis für Ihre brasilianischen Versicherungszeiten kümmern.

Die Beitragszahlung zur brasilianischen Sozialversicherung ist ab 1975 in der elektronischen Datenbank CNIS (Cadastro Nacional de Informacoes Sociais) eingetragen, die von DATAPREV verwaltet wird. Schon vor einem Rentenverfahren sollten Sie aus dieser Datenbank bei Ihrem brasilianischen Versicherungsträger (Anschrift siehe unten) oder direkt im Internet einen Kontoauszug anfordern. Für Versicherungszeiten vor 1975 müssen Sie Ihrem brasilianischen Versicherungsträger Nachweise, zum Beispiel Ihr Arbeitsbuch, vorlegen.

Auf Wunsch leiten wir Ihre Anfragen, Anträge und Unterlagen gerne an den brasilianischen Versicherungsträger weiter. 

Ihre Kranken- und Pflegeversicherung als Rentner

Wohnen Sie in Brasilien, unterliegen Sie nicht dem Schutz der deutschen Kranken- beziehungsweise Pflegepflichtversicherung. Das gilt selbst dann, wenn Sie in Brasilien ausschließlich eine deutsche Rente beziehen.

Unser Tipp

Sollten Sie nach Brasilien ziehen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer deutschen Krankenkasse über die Konsequenzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen als freiwilliges Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem deutschen privaten Krankenversicherungsunternehmen erhalten. Besteht jedoch gleichzeitig eine brasilianische Pflichtkrankenversicherung, kann dieser Zuschuss nicht gezahlt werden.
Für eine brasilianische private Krankenversicherung kann generell kein Zuschuss gezahlt werden.

Wo beantrage ich meine Rente?

Wohnen Sie in Brasilien, stellen Sie Ihren Antrag auf Leistungen bei den Zweigstellen des Instituto Nacional do Seguro Social (INSS). Dieser Antrag gilt nach dem Abkommen gleichzeitig auch als Antrag auf eine deutsche Rente. Die zuständige Verbindungsstelle des INSS im Verhältnis zu Deutschland leitet dann alle weiteren Schritte ein.

Unser Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig beim brasilianischen Versicherungsträger, wann Sie Ihren Rentenantrag stellen müssen, um keine Frist zu versäumen.

Wohnen Sie in Deutschland, können Sie Ihren Antrag bei dem für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dieser Antrag gilt nach dem Abkommen gleichzeitig auch als Antrag auf eine brasilianische Rente.

Bitte beachten Sie
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind als sogenannte Verbindungsstellen zuständig, wenn deutsche und brasilianische Versicherungszeiten vorliegen oder der Berechtigte in Brasilien wohnt oder als brasilianischer Staatsangehöriger in einem Drittstaat wohnt.

Um diese Zuständigkeit müssen Sie sich aber nicht kümmern. Sind Sie bei einem anderen Träger der Deutschen Rentenversicherung versichert, wird dieser Träger Ihren Rentenantrag an die zuständige Verbindungsstelle abgeben und Sie hierüber informieren.

Die Verbindungsstelle schickt Ihnen nach Ihrem Rentenantrag das Antragsformular BRA/AL-1, das der brasilianische Träger für die Feststellung der brasilianischen Rente benötigt.
Das von Ihnen ausgefüllte Formular und die im Formular genannten Nachweise die Sie beigefügt haben, wird die Verbindungsstelle dann an den brasilianischen Träger weiterleiten.

Wohnen Sie weder in Deutschland noch in Brasilien, können Sie Ihren Antrag bei den deutschen Versicherungsträgern oder den Zweigstellen des brasilianischen Versicherungsträgers stellen. Im Allgemeinen können Sie Ihre deutsche Rente auch bei den diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

Bitte beachten Sie
Beantragen Sie eine deutsche Rente, geben Sie bitte auch immer an, dass Sie Versicherungszeiten in Brasilien zurückgelegt haben. Umgekehrt sollten Sie bei einem brasilianischen Rentenantrag darauf hinweisen, dass Sie auch in Deutschland versichert waren. Nur so können die deutschen und brasilianischen Versicherungsträger einander über Ihren Rentenantrag informieren und dafür sorgen, dass Ihre Rentenansprüche in beiden Ländern geprüft werden.

Lassen Sie Ihre Ansprüche überprüfen

Konnte Ihnen bisher keine Rente gezahlt werden, weil die Voraussetzungen (zum Beispiel die Wartezeit) nicht erfüllt waren, kann sich nun erstmals durch die Zusammenrechnung mit Versicherungszeiten in Deutschland, Brasilien und einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz ein Rentenanspruch ergeben.

Auch Renten, die schon gezahlt werden, können grundsätzlich auf Antrag überprüft werden. Durch die zusätzliche Berücksichtigung der Zeiten aus Brasilien, aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder aus der Schweiz kann sich eventuell eine höhere Rente ergeben. Oder das Abkommen beseitigt Einschränkungen für die Zahlung der Rente ins Ausland. Lassen Sie sich beraten.

Unser Tipp

Um festzustellen, ob sich für Sie tatsächlich Vorteile ergeben, setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Ihr Ansprechpartner in Brasilien

Mit Fragen zu Ihrer brasilianischen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte an folgende Anschrift:

Instituto Nacional do Seguro Social – INSS
APS Atendimento Acordos Internacionais Florianopolis
Rua Felipe Schmidt, 331 – 4.andar – Ed. Atico Leite
88.010-000 Florianopolis/SC
BRASILIEN

Telefon 0055 48 3298-8125
Telefax 0055 48 3216-7231

E-Mail: mailto:apsai20001130@inss.gov.br
Internet https://www.gov.br/inss/pt-br

Kontakt

Kontakt Nordbayern

Kontakt Bund

Kontakt Knappschaft-Bahn-See

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