Deutsche Rentenversicherung

Meine Zeit in Frankreich - die Rente ist flexibel

Ihre Ansprechpartner in Deutschland und Frankreich

Sie haben in Deutschland und Frankreich gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in Frankreich Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus Frankreich und arbeiten jetzt in Deutschland?

Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn in Frankreich gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen.

Die französische Rentenversicherung

Das französische Rentensystem unterscheidet sich von der Deutschen Rentenversicherung. Das größte System der Sozialen Sicherheit ist in Frankreich das Allgemeine System (Régime général). Es sichert Arbeiter und Angestellte sowie deren Familienangehörigen ab. Darüber hinaus ist hier die Mitgliedschaft in einem Zusatzversicherungssystem vorgeschrieben. So können neben der allgemeinen Rente zusätzliche Leistungen gezahlt werden. Außerdem gibt es weitere Systeme für besondere Berufsgruppen wie beispielsweise Landwirte, Beamte und Selbstständige.

Arbeiten in Frankreich

Wie Sie in Frankreich versichert sind, entscheidet sich nach den dortigen nationalen Vorschriften. Nehmen Sie in Frankreich eine Beschäftigung auf, meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei der Union de Recouvrement des Cotisations de Sécurité Sociale et d´Allocations Familiales (URSSAF--Union de Recouvrement des Cotisations de Sécurité Sociale et d´Allocations Familiales) seines Bezirkes (departement) an. Die URSSAF--Union de Recouvrement des Cotisations de Sécurité Sociale et d´Allocations Familiales ist die Einzugsstelle für sämtliche Sozialversicherungsbeiträge. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von Ihrem Einkommen ab.

Unser Tipp:
Weitere Informationen finden Sie unter www.urssaf.fr. Ihre Kontaktstelle in allen Sozialversicherungsfragen ist die für Ihren Wohnort zuständige lokale Krankenkasse Caisse Primaire d´Assurance Maladie (CPAM). Diese finden Sie unter www.ameli.fr.

Ihr Arbeitgeber entsendet Sie nach Frankreich

Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in Frankreich und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 24 Monate befristet.

Denken Sie an die Entsendebescheinigung
Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte brauchen eine A1-Bescheinigung, wenn sie grenzüberschreitend in Frankreich arbeiten.
Weitere Informationen zur A1-Entsendebescheinigung

Besondere Vereinbarung möglich

  • Steht von Anfang an fest, dass die Beschäftigung länger als 24 Monate sein wird oder
  • die vertraglichen Regelungen aus anderen Gründen eine Entsendung nicht zulassen,

können Sie und Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein.  Wenden Sie sich hier an  

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland

Antrag vor Aufnahme der Arbeit stellen
Bitte stellen Sie den Antrag auf Ausnahmevereinbarung bevor Sie mit Ihrer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit in Frankreich beginnen.

Rente in Frankreich

Haben Sie in Deutschland und Frankreich gearbeitet, erhalten Sie aus beiden Ländern eine Rente. Für die Prüfung des Rentenanspruchs werden die Zeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet, das Auszahlen der Rente übernimmt jedes Land selbst. Auch müssen Sie nur einen einzigen Rentenantrag stellen. Ihr Rentenantrag gilt dann gleichzeitig sowohl für die Rente aus Deutschland als auch aus Frankreich.

Unser Tipp:
Die Renten in Deutschland und Frankreich können aufgrund der jeweiligen nationalen Vorschriften zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den möglichen Beginn, damit Ihnen keinene Nachteile durch einen verspäteten Antrag entstehen. Achten Sie darauf, den Antrag fristgerecht zu stellen.

Französische Altersrente

Die Altersvorsorgung besteht in Frankreich aus einer Grundversorgung und einer gesetzlichen Zusatzversorgung. Die Regelaltersgrenze liegt für alle Geburtsjahrgänge ab 1955 bei 62 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch früher Ihre Altersrente erhalten.

Französische Invaliditätsrente

Die Invaliditätsrente ist nicht nur versicherungsrechtliche, sondern vor allem an medizinische Voraussetzungen gebunden. Sie soll Ihren Einkommensverlust ausgleichen. Anders als in Deutschland wird diese Rentenart von der dortigen Krankenversicherung ausgezahlt.

Ihre Ansprechpartner in Deutschland

Innerhalb der Regionalträger (frühere Landesversicherungsanstalten) der Deutschen Rentenversicherung ist in den meisten Fällen Ihr Ansprechpartner:


Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
67340 Speyer
Telefon: 06232 17-0
Telefax: 06232 17-2589
E-Mail: service@drv-rlp.de

In Einzelfällen kann auch Ihr Ansprechpartner sein:

Deutsche Rentenversicherung für das Saarland
66108 Saarbrücken
Telefon: 0681 3093-0
Telefax: 0681 3093-199
E-Mail:  service@drv-saarland.de

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist Ihr Ansprechpartner, wenn der letzte deutsche Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund ging.

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon: 030 865-0
Telefax: 030 865-27240
E-Mail: meinefrage@drv-bund.de

Haben Sie mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gezahlt, wenden Sie sich bitte an diesen Träger.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
Telefon: 0234 304-0
Telefax: 0234 304-53050
E-Mail: rentenversicherung@kbs.de

Was können wir für Sie tun?

Wir

  • beantworten Ihre Fragen zur Rente,
  • klären für Sie zusammen mit den ausländischen Kassen Ihre deutschen und ausländischen Versicherungszeiten,
  • übersenden Ihnen Ihre persönliche Rentenauskunft mit den deutschen und ausländischen Versicherungszeiten,
  • stellen im Leistungsfall Ihre Rente fest und zahlen Sie - auch ins Ausland,
  • leiten für Sie beim französischen Träger das Rentenverfahren ein.

Sollen wir für Sie Ihre französischen Versicherungszeiten klären, füllen Sie bitte den Vordruck E 2070 (deutsche Version) oder E 207 (französische Version) aus und senden uns diesen zu. Bitte geben Sie unbedingte Ihre deutsche Versicherungsnummer an. Sie finden diese Vordrucke auch am Ende dieser Seite zum Herunterladen.

Für Sie vor Ort

Bei unseren Sprechtagen und bei verschiedenen Messen und Ausstellungen sind wir auch für Sie vor Ort.

Internationale Beratungstage

Ihre Ansprechpartner in Frankreich

Verbindungsstelle der französischen Sozialversicherung

Das Centre de Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale (CLEISS) ist die internationale Verbindungsstelle im Rentenverfahren und gleichzeitig auch Übersetzungsstelle für die Träger. CLEISS selbst bearbeitet nicht Ihre Rente. An diese Verbindungsstelle können Sie sich wenden, wenn Sie Ihren französischen Träger nicht kennen.

Centre de Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale (CLEISS)
11, rue de la tour des Dames
75436 Paris Cedex 09
www.cleiss.fr

Altersversicherung im Allgemeinen System

Sie wohnen in Deutschland? Dann ist Ihr Ansprechpartner

Caisse d´Assurance Retraite et de la Santé Au Travail (CARSAT)
Alsace-Moselle
36, rue du Doubs
67011 Strasbourg Cedex 1

Sie wohnen in der Region Île-d-France? Dann ist Ihr Ansprechpartner

Caisse Nationale d´Assurance Vieillesse (CNAV)
75951 Paris Cedex 19

Sie wohnen in der Region Alsace-Moselle? Dann ist Ihr Ansprechpartner

Caisse d´Assurance Retraite et de la Santé Au Travail (CARSAT)
Alsace-Moselle
36, rue due Doubs
67011 Strasbourg Cedex 1

Sie wohnen in einer anderen Region? Dann ist Ihr Ansprechpartner die

Caisse d´Assurance Retraite et de la Santé Au Travail (CARSAT) Ihres Wohnortes.

Sie wohnen in der Region Île-d-France? Dann ist Ihr Ansprechpartner

La Caisse Régionale d´Assurance Maladie d´Île-d-France (CRAMIF)
17/19, avenue de Flandre
75954 Paris Cedex 19

Invalidenversicherung im Allgemeinen System

Sie wohnen in Deutschland? Dann ist Ihr Ansprechpartner

Caisse Primaire d´Assurance Maladie (CPAM) du Bas-Rhin
16, rue de Lausanne
67090 Strasbourg Cedex

Sie wohnen in Frankreich? Dann ist Ihr Ansprechpartner die

Caisse Primaire d´Assurance Maladie (CPAM) des Departements, in dem Sie wohnen.

Sie wohnen in der Region Île-d-France? Dann ist Ihr Ansprechpartner

La Caisse Régionale d´Assurance Maladie d´Île-d-France (CRAMIF)
17/19, avenue de Flandre
75954 Paris Cedex 19

Kontakt

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