Deutsche Rentenversicherung

Großbritannien und Nordirland -
Arbeit und Rente über Landesgrenzen hinweg

Ihre Ansprechpartner in Deutschland, Großbritannien und Nordirland

Aktueller Hinweis

Mit Ablauf des 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) aus der Europäischen Union ausgetreten. Zunächst gilt weiterhin das Europarecht, sodass sich für Sie erst einmal keine Änderungen bei Ihrer Rente ergeben.

Weitere Infos zum Brexit

Sie haben in Deutschland und Großbritannien gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in Großbritannien Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus Großbritannien und arbeiten jetzt in Deutschland?

Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn in Großbritannien gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen. 

Soziale Sicherheit in Großbritannien

Die Nationale Versicherung (National Insurance) und der Nationale Gesundheitsdienst (National Health Service) gewährleisten die soziale Sicherheit im Vereinigten Königreich.

Während der Nationale Gesundheitsdienst für die medizinischen Sachleistungen zuständig ist, gehören in den Zuständigkeitsbereich der Nationalen Versicherung die finanziellen Leistungen bei

  • Arbeitslosigkeit,
  • Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
  • Mutterschaft, Krankheit und Invalidität sowie
  • Alter und Tod (Rentenleistungen).

Dabei gibt es keine klare Trennung zwischen einzelnen Zweigen der Sozialversicherung wie Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung. Die Verwaltung der Nationalen Versicherung untersteht dem Department for Work and Pensions.

Arbeiten in Großbritannien

Wie Sie versichert sind, wenn Sie in Großbritannien arbeiten, entscheidet sich grundsätzlich nach den dortigen nationalen Vorschriften. Nehmen Sie in Großbritannien eine Beschäftigung auf, werden sie nach britischem Recht in der Sozialversicherung angemeldet. Ob Sie dort rentenversicherungspflichtig sind, können wir nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem ausländischen Arbeitgeber.

Ihr Arbeitgeber entsendet Sie nach Großbritannien

Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in Großbritannien und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 24 Monate befristet. Dafür benötigen Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter eine A1-Bescheinigung.

Weitere Informationen zur A1-Entsendebescheinigung

Ausnahmevereinbarung

Steht von Anfang an fest, dass die Beschäftigung länger als 24 Monate sein wird oder es sich aus anderen Gründen nicht um eine Entsendung handelt, können Sie und Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein. Wenden Sie sich dafür an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).

Antrag vor Aufnahme der Arbeit stellen:
Bitte beantragen Sie die Entsendebescheinigung oder die Ausnahmevereinbarung rechtzeitig, bevor Sie mit Ihrer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit in Großbritannien beginnen. 

Ihr Ansprechpartner für Deutschland

Die Deutsche Rentenversicherung Nord, die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind als Verbindungsstellen im Verhältnis zu Großbritannien insbesondere dann Ihre Ansprechpartner in Fragen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wenn Sie

  • in Großbritannien gearbeitet und Beiträge zur dortigen Rentenversicherung gezahlt haben;
  • in Großbritannien wohnen;
  • als britischer Staatsangehöriger außerhalb der EU wohnen.

Sofern Sie noch in einem anderen Staat gearbeitet und Versicherungszeiten zurückgelegt haben, kann auch ein andere Verbindungsstelle zuständig sein. In diesem Fall würden wir Ihr Anliegen an den zuständigen Träger weiterleiten.

Was wir tun

Die zuständige Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bietet Ihnen zahlreiche Dienstleistungen:

  • Sie bearbeitet Ihren Antrag auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung.
  • Sie leitet Ihren Antrag auf eine britische Rente an den für Sie zuständigen britischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Sie zahlt Ihre deutsche Rente nach Großbritannien, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz haben.
  • Auf Antrag teilt sie Ihnen die im deutschen Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mit und informiert Sie im Rahmen einer Rentenauskunft oder der Renteninformation auch über die monatliche Rente, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen derzeit zu zahlen wäre.

Wir beantworten natürlich auch Ihre individuellen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.

Ist Ihnen nicht bekannt, welche der deutschen Verbindungsstellen für Sie zuständig ist, richten Sie Ihre Anfragen oder Anträge bitte an eine der drei Stellen. Wir leiten Ihr Anliegen ggf. an die zuständige Verbindungsstelle weiter.

Zusätzliche Informationen haben wir in der angehängten Broschüre für Sie zusammengetragen. Diese Angaben sind allerdings unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für nähere Informationen und rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den ausländischen Versicherungsträger.

Kontakt

Deutsche Rentenversicherung Nord

Kontakt Bund

Kontakt Knappschaft-Bahn-See

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