Deutsche Rentenversicherung

Was ist wenn ...?

Wir beantworten häufige Fragen zur Sozialen Sicherung in Luxemburg.

Ich ziehe als Rentner nach Luxemburg. Was passiert mit meiner Rente?

Ihre Rente zieht in den allermeisten Fällen einfach mit. Gerne überweisen wir Ihre Rente dann auf Ihr neues Konto in Luxemburg.
Im Einzelfall kann es zu Abzügen bei der Rente kommen, wenn Anteile Ihrer deutschen Rente auch auf ausländischen Zeiten wie etwa dem Rentenabkommen mit Polen von 1975 beruhen.
Damit Sie ganz sicher gehen können, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug bei uns beraten zu lassen.

Ich habe in Deutschland und Luxemburg gearbeitet. Wo beantrage ich meine Rente?

Beantragen Sie Ihre Rente in dem Land, in dem Sie wohnen. Ihr Rentenantrag gilt dann gleichzeitig sowohl für die Rente aus Deutschland als auch aus Luxemburg.
Unser Tipp:
Die Renten in Deutschland und Luxemburg können aufgrund der jeweiligen nationalen Vorschriften zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den möglichen Beginn, damit Ihnen keine Nachteile durch einen verspäteten Antrag entstehen. Lassen Sie sich vorab bei uns beraten.

Sind die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch in Deutschland und Luxemburg gleich?

Nein, in beiden Ländern gibt es unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. Wann Sie in Deutschland in Rente gehen können, erfahren Sie aus Ihrer Renteninformation oder auf dieser Internetseite im Bereich "Rente". Für Ihren luxemburgische Rente setzen Sie sich bitte mit dem Sozialversicherungsträger in Luxemburg in Verbindung.

Ich habe Rentenansprüche in Deutschland und Luxemburg. Gibt es eine "Gesamtrente"?

Nein, eine "Gesamtrente" oder "Europarente" gibt es nicht. Jedes Land zahlt seine Rente selbst aus, auch wenn für das Prüfen des Rentenanspruchs Zeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet werden können. Die Höhe der Renten richtet sich alleine nach den jeweiligen nationalen Vorschriften.

Kann ich mir meine luxemburgischen Beiträge erstatten lassen?

Haben Sie mit 65 Jahren nicht die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für eine Alterspension erreicht, können Sie sich Ihre luxemburgischen Beiträge erstatten lassen. Stellen Sie bei der Caisse Nationale d´ Assurance Pension (CNAP) einen entsprechenden Antrag.

Wo erhalte ich eine Zusammenstellung meiner Zeiten in Luxemburg?

Solange Sie in Luxemburg beschäftigt sind, erhalten Sie jährlich eine Übersicht über die in Ihrem sogenannten Versicherungskonto gespeicherten Zeiten und Verdienste. Wohnen Sie in Deutschland und arbeiten nicht mehr in Luxemburg, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne, einen Versicherungsverlauf anzufordern oder luxemburgische Zeiten zu klären.

Unser Tipp:
Prüfen Sie den Versicherungsverlauf genau, ob alle Zeiten enthalten sind. Sind bestimmte Zeiten nicht aufgeführt, reichen Sie dem luxemburgischen Rentenversicherungsträger entsprechende Belege nach. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

Ich soll ein Jahr in Luxemburg arbeiten. Wo bin ich rentenversichert?

Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren Arbeitgeber  in Luxemburg und werden Sie weiter von ihm bezahlt, bleiben Sie in Deutschland versicherungspflichtig. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch zeitlich befristet, innerhalb der Europäischen Union beispielsweise auf 24 Monate. 

Ich wohne in Deutschland und arbeite in Luxemburg. Wo bin ich versichert?

Ob Sie als sogenannter Grenzgänger in Deutschland wohnen und in Luxemburg arbeiten oder umgekehrt - sie zahlen Ihre Beiträge zur Rentenversicherung des Landes, in dem Sie arbeiten. Arbeiten Sie nur vorübergehend grenzüberschreitend , können Ausnahmen greifen.
Es kann auch sinnvoll sein, weiterhin in Deutschland freiwillige Beiträge zu zahlen, auch wenn Sie im Ausland bereits versichert sind. 
Haben Sie noch Fragen? Dann lassen Sie sich bei uns beraten.

Ich arbeite in Luxemburg und Deutschland. Muss ich in beiden Ländern Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Nein. Sie sind immer nur in einem Land sozialversichert. Auch wenn Sie mehrere Beschäftigungen in verschiedenen Ländern der Europäischen Union (EU) haben, ist immer nur ein Staat für alle sozialversicherungsrechtlichen Belange Ihr Ansprechpartner. An welchen Staat Sie Ihre Beiträge zahlen, hängt von vielen Faktoren ab. Wo arbeiten Sie hauptsächlich? Wo wohnen Sie? Wo hat Ihr Arbeitgeber seinen Sitz? Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (www.dvka.de) beraten zu lassen.

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