Sie haben in Deutschland und Luxemburg gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in Luxemburg Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie sind Grenzgänger zwischen Deutschland und Luxemburg?
Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn in Luxemburg gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen.
Die luxemburgische Rentenversicherung
Für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen gibt es in Luxemburg ein einheitliches allgemeines Rentensystem. Die Caisse Nationale d´ Assurance Pension (CNAP) verwaltet dieses System und zahlt Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenpensionen aus. Darüber hinaus gibt es Sondersysteme für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Arbeiten in Luxemburg
Wie Sie in Luxemburg versichert sind, entscheidet sich nach den dortigen nationalen Vorschriften. Nehmen Sie in Luxemburg eine Beschäftigung auf, meldet Ihr Arbeitgeber Sie beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) an. Diese Stelle zieht sämtliche Sozialversicherungsbeiträge ein. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von Ihrem Einkommen ab.
Als Selbstständiger müssen Sie sich selbst beim Centre Commun de la Sécurité Sociale anmelden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ccss.lu.
Ihr Arbeitgeber entsendet Sie nach Luxemburg
Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in Luxemburg und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 24 Monate befristet.
Denken Sie an die Entsendebescheinigung
Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte brauchen eine A1-Bescheinigung, wenn sie grenzüberschreitend in Luxemburg arbeiten.
Weitere Informationen zur A1-Entsendebescheinigung
Besondere Vereinbarung möglich
- Steht von Anfang an fest, dass die Beschäftigung länger als 24 Monate sein wird oder
- die vertraglichen Regelungen aus anderen Gründen eine Entsendung nicht zulassen,
können Sie und Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein. Wenden Sie sich hier an
Antrag vor Aufnahme der Arbeit stellen
Bitte stellen Sie den Antrag auf Ausnahmevereinbarung bevor Sie mit Ihrer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit in Luxemburg beginnen.
Rente in Luxemburg
Haben Sie in Deutschland und Luxemburg gearbeitet, erhalten Sie aus beiden Ländern eine Rente. Für die Prüfung des Rentenanspruchs werden die Zeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet, das Auszahlen der Rente übernimmt jedes Land selbst. Auch müssen Sie nur einen einzigen Rentenantrag stellen. Ihr Rentenantrag gilt dann gleichzeitig sowohl für die Rente aus Deutschland als auch aus Luxemburg.
Da die Renten in Deutschland und Luxemburg aufgrund der jeweiligen nationalen Vorschriften zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen können, können Sie Ihren Antrag auch auf die Rente aus Luxemburg beschränken und ihren Antrag auf die deutsche Rente später stellen oder ganz darauf verzichten. Das kann Ihnen im Einzelfall finanzielle Vorteile bringen. Wir beraten Sie gerne.
Unser Tipp:
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den möglichen Rentenbeginn, damit Ihnen keine Nachteile durch einen verspäteten Antrag entstehen. Achten Sie darauf, den Antrag fristgerecht zu stellen. Lassen Sie sich in jedem Fall von uns beraten, bevor Sie Ihren Rentenantrag stellen.
Luxemburgische Alterspension
Die Regelaltersgrenze liegt in Luxemburg bei 65 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch bereits mit 57 oder 60 Jahren eine vorzeitige Alterspension erhalten.
Luxemburgische Invalidenpension
Die Invalidenpension ist nicht nur versicherungsrechtliche, sondern vor allem an medizinische Voraussetzungen gebunden. Sie soll Ihren Einkommensverlust ausgleichen. Sie wird längstens bis zu Ihrem 65. Lebensjahr gezahlt und wird dann in eine Alterspension umgewandelt.
Ihre Ansprechpartner in Deutschland
Innerhalb der Regionalträger (frühere Landesversicherungsanstalten) der Deutschen Rentenversicherung ist in den meisten Fällen Ihr Ansprechpartner:
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
67340 Speyer
Telefon: 06232 17-2589
Telefax: 06232 17-2589
E-Mail: service@drv-rlp.de
In Einzelfällen kann auch Ihr Ansprechpartner sein:
Deutsche Rentenversicherung für das Saarland
66108 Saarbrücken
Telefon: 0681 3093-0
Telefax: 0681 3093-199
E-Mail: service@drv-saarland.de
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist Ihr Ansprechpartner, wenn der letzte deutsche Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund ging.
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon: 030 865-0
Telefax: 030 865-27240
E-Mail: meinefrage@drv-bund.de
Haben Sie mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gezahlt, wenden Sie sich bitte an diesen Träger.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
Telefon: 0234 304-0
Telefax: 0234 304-53050
E-Mail: rentenversicherung@kbs.de
Was können wir für Sie tun?
Wir
- beantworten Ihre Fragen zur Rente,
- klären für Sie zusammen mit den ausländischen Kassen Ihre deutschen und ausländischen Versicherungszeiten,
- übersenden Ihnen Ihre persönliche Rentenauskunft mit den deutschen und ausländischen Versicherungszeiten,
- stellen im Leistungsfall Ihre Rente fest und zahlen Sie - auch ins Ausland,
- leiten für Sie beim luxemburgischen Träger das Rentenverfahren ein.
Sollen wir für Sie Ihre luxemburgischen Versicherungszeiten klären, füllen Sie bitte den Vordruck E 2070 (deutsche Version) oder E 207 (französische Version) aus und senden uns diesen zu. Bitte geben Sie unbedingte Ihre deutsche Versicherungsnummer an. Sie finden diese Vordrucke auch am Ende dieser Seite zum Herunterladen.
Für Sie vor Ort
Bei unseren Sprechtagen und bei verschiedenen Messen und Ausstellungen sind wir auch für Sie vor Ort.
Internationale Beratungstage
Ihr Ansprechpartner in Luxemburg
Waren Sie zuletzt als Arbeiter, Angestellter, Selbstständiger im Handwerk, Handel und Industrie oder in der Landwirtschaft tätig, ist Ihr Ansprechpartner:
Caisse Nationale d´ Assurance Pension (CNAP)
1a. boulevard Prince Henri
2096 Luxembourg
www.cnap.lu
Waren Sie zuletzt im öffentlichen Dienst beschäftigt, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Sondersystem. Alle Adressen finden Sie in unserer Broschüre "Meine Zeit in Luxemburg - Arbeit und Rente europaweit".
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