Deutsche Rentenversicherung

Rumänien

Rumänien - Ein Partner in Europa! Vorteil durch europäisches Gemeinschaftsrecht

Über das europäische Gemeinschaftsrecht ist Rumänien auch auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit mit sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz verbunden.

Daher werden die Versicherungszeiten, die Sie in anderen Mitgliedstaaten (beispielsweise in Deutschland) erworben haben, berücksichtigt, wenn in Rumänien die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch geprüft werden. Wenn Sie in Deutschland wohnen, können Sie den Rentenantrag für Ihre rumänische Rente in Deutschland stellen.

Fachleute informieren

Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus Rumänien haben, kann rechtsverbindlich nur von Ihrem Rentenversicherungsträger in Rumänien beurteilt werden. Setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig mit den rumänischen Rentenversicherungsträgern in Verbindung. Ihre Ansprechpartner in Rumänien sind die Bezirksrentenämter (Casa Judeteana de Pensii). Sie stellen auch umfangreiche Informationen im Internet zu Verfügung. Die aktuellen Internetadressen der Bezirksrentenämter finden Sie unter www.cnpp.ro

Unser Tipp:

Bitte denken Sie daran, dass Sie in Rumänien teilweise früher in Rente gehen können als in Deutschland.

Einen Überblick über die Leistungen der Sozialversicherung in Rumänien gibt Ihnen unsere Broschüre „Arbeit und Rente europaweit: Meine Zeit in Rumänien“ (siehe rechte Seite: "Passende Broschüren").

Was Sie als Vertriebener oder Spätaussiedler beachten sollten

Wenn Sie als Vertriebener oder Spätaussiedler anerkannt sind, gilt für Sie das deutsche „Fremdrentengesetz“. Nach dem Fremdrentengesetz werden Ihre rumänischen Versicherungszeiten in der deutschen Rentenversicherung so berücksichtigt, als hätten Sie diese in Deutschland zurückgelegt. Abhängig von Ihrer Qualifikation, der ausgeübten Tätigkeit und dem Wirtschaftsbereich, in dem Sie in Rumänien gearbeitet haben, werden Verdienste zugrunde gelegt, die ein vergleichbarer Beschäftigter in Deutschland erzielt hat. Bei der Rentenberechnung sind dann noch bestimmte Begrenzungsregeln anzuwenden.

Wird Ihre rumänische Rente aus denselben Zeiten berechnet, die auch in der deutschen Rente nach dem Fremdrentengesetz berücksichtigt sind, muss die rumänische Rente auf die deutsche Rente angerechnet werden. Eine doppelte Leistung aus ein und denselben Versicherungszeiten wird somit vermieden. Die rumänische Rente und die gekürzte deutsche Rente sind zusammen so hoch wie die ungekürzte deutsche Rente. Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema beantwortet unser Merkblatt zur Anrechnung der rumänischen Rente. Es wird jedem Rentenbescheid beigefügt, bei dem eine Anrechnung vorgenommen wird.

Mehr zu den Regelungen des Fremdrentengesetzes erfahren Sie aus der Broschüre „Aussiedler und ihre Rente“.

So weisen Sie Ihre Zeiten nach

Die rumänische Rente wird aus den nachgewiesenen rumänischen Versicherungszeiten festgestellt. In erster Linie können Sie Ihre rumänischen Versicherungszeiten durch Ihr Arbeitsbuch oder Ihr Sozialversicherungsbuch nachweisen. In Rumänien sind Versicherungszeiten für die Rentenfeststellung erst ab dem 1. April 2001 elektronisch erfasst. In letzter Zeit hat die rumänische Rentenversicherung von den Betrieben die Arbeitsbücher angefordert, um die Eintragungen im Arbeitsbuch ebenfalls elektronisch zu speichern. Diese elektronisch gespeicherten Daten dürfen aber derzeit nicht für die Feststellung der rumänischen Rente verwendet werden. Nach wie vor muss hierfür dem Bezirksrentenamt das Arbeitsbuch oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Ist Ihr Arbeitsbuch in Rumänien verblieben, können Sie es bei Ihrem letzten rumänischen Arbeitgeber oder dem Nachfolgebetrieb anfordern. Existiert der Arbeitgeber oder der Nachfolgebetrieb nicht mehr, wird das Arbeitsbuch möglicherweise bei der Gemeide des ehemaligen Betriebssitzes oder im Bezirksarchiv aufbewahrt. Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern darf selbst keine Arbeitsbücher in Rumänien anfordern. Wir teilen Ihnen aber gerne die Anschriften der Stellen mit, an die Sie sich in Rumänien wenden können. Für Ihr Schreiben an den letzten rumänischen Arbeitgeber oder sonstige Stellen haben wir für Sie Muster in deutscher und rumänischer Sprache erstellt. Bitte legen Sie uns Ihr Arbeitsbuch vor, sobald Sie es erhalten haben. Wir werden dann eine Kopie an das Bezirksrentenamt schicken und das Arbeitsbuch an Sie zurückgeben.

Rentenantrag, Rentenbescheid und Rentenzahlung

Eine rumänische Rente erhalten Sie nur auf Antrag. Wenn Sie in Deutschland wohnen, können Sie Ihre rumänische Rente problemlos auch in Deutschland beantragen. Wir werden daraufhin für Sie das Rentenverfahren beim rumänischen Bezirksrentenamt einleiten.

Wenn Sie nicht in Rumänien, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen, beantragen Sie die rumänische Rente in Ihrem Wohnstaat. Der Rentenversicherungsträger Ihres Wohnstaates leitet dann das Rentenverfahren beim zuständigen rumänischen Bezirksrentenamt ein. Haben Sie in Ihrem Wohnstaat allerdings keine Versicherungszeiten oder kann die rumänische Altersrente schon früher als die inländische Rente beginnen, können Sie den Rentenantrag auch direkt beim Bezirksrentenamt stellen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“.

Die Zuständigkeiten der rumänischen Rentenversicherungsträger für die Bearbeitung von Rentenanträgen aus Deutschland können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt zur Zuständigkeit

Wird Ihr Versicherungskonto von einem anderen Rentenversicherungsträger als der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern geführt, sollten Sie sich zunächst an diesen wenden. Er wird Ihre Anfrage oder Ihren Antrag an den zuständigen Träger weiterleiten. Welcher Träger Ihr Versicherungskonto führt, sehen Sie zum Beispiel aus der Post, die Sie zuletzt von Ihrer Rentenversicherung bekommen haben. 

Waren Sie in Deutschland noch nicht rentenversichert, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese ermittelt dann den für Sie zuständigen Träger.

Wenn das rumänische Bezirksrentenamt über Ihren Rentenantrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren rumänischen Rentenbescheid. Allerdings beginnt mit dem Rentenbescheid noch nicht automatisch die Rentenzahlung. In der Regel werden Sie vom Bezirksrentenamt mit dem Rentenbescheid aufgefordert, noch bestimmte Vordrucke auszufüllen und/oder Unterlagen vorzulegen, z. B. eine Zahlungserklärung, eine Erklärung über eine möglicherweise bereits gezahlte Rente oder eine Erklärung in Bezug auf die Hinterbliebenenrente. Liegt der Rentenantrag über ein halbes Jahr zurück, bittet Sie das Bezirksrentenamt, eine "Lebensbescheinigung" auszufüllen. Erst wenn das Bezirksrentenamt diese Vordrucke bzw. Unterlagen erhalten hat, wird die Rente ausgezahlt - auch auf ein Konto in Deutschland, wenn Sie das so beantragt haben.

Das Bezirksrentenamt prüft nach der Zahlungsaufnahme, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung weiterhin vorliegen. Hierzu fordert es jährlich einmal eine Lebensbescheinigung bei Ihnen an oder bittet im Falle einer Invalidenrente in regelmäßigen Abständen um die Vorlage aktueller ärztlicher Unterlagen.

Weitere Informationen

Das Europarecht koordiniert die nationalen Sicherungssysteme von 32 Ländern. Welche Rechte und Pflichten sich daraus für den Einzelnen ergeben können und wer bei Fragen hilft, steht in dieser Broschüre.

Leben und arbeiten in Europa

Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.

In unseren Auskunfts- und Beratungsstellen helfen wir Ihnen kompetent, neutral und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch. In der Rubrik Beratung können Sie unter der Online-Terminvereinbarung Ihren Wunschtermin vereinbaren.
Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -berater informieren und helfen Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen. In den meisten Regionen können Sie auch bei den Versicherungsämtern der Stadt- und Landkreise Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen.
Alle Adressen finden Sie auf unserer Internetseite über die Beratungsstellensuche.

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