Deutsche Rentenversicherung

Verbindungsstelle für die Türkei

Arbeiten in Deutschland und in der Türkei - Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen

Sie haben bereits einige Zeit in der Türkei oder in Deutschland gearbeitet oder wollen auswandern? Vielleicht fragen Sie sich, wie sich die Arbeit in verschiedenen Ländern auf Ihre spätere Rente auswirken wird. Schließlich haben die Türkei und Deutschland unterschiedliche Systeme der Sozialen Sicherheit. Um mögliche Nachteile für Sie aufzufangen, haben Deutschland und die Türkei ein Abkommen geschlossen.

In der Türkei oder in Deutschland rentenversichert

Ob Sie in Deutschland oder in der Türkei versicherungspflichtig sind, hängt von den Rechtsvorschriften des Landes ab, in dessen Gebiet Sie Ihre Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben. Das wird Territorialitätsprinzip genannt. In Deutschland sind beispielsweise alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zur Ausbildung beschäftigt sind, versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.

Sonderregelungen hinsichtlich der Versicherungspflicht gelten bei Entsendung von Arbeitnehmern sowie für Beschäftigte bei diplomatischen Vertretungen.

Renten aus der deutschen Rentenversicherung

Die deutsche Rentenversicherung zahlt Renten wegen Alters, Erwerbsminderungsrenten und Renten an Hinterbliebene.

Um eine Altersrente aus der deutschen Rentenversicherung erhalten zu können, müssen Sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben. Ihr Geburtsdatum ist Teil der Versicherungsnummer, die Sie von der deutschen Rentenversicherung bekommen. Deutsche Versicherte können ihr Geburtsdatum mit ihrer Geburtsurkunde, einem Personalausweis oder einem Reisepass nachweisen.

Für den Nachweis des Geburtsdatums türkischer Versicherter ist der Auszug aus dem türkischen Einwohnerbuch maßgebend. Dabei sind nur Eintragungen von Bedeutung, die vor der ersten Angabe des Geburtsdatums bei einem deutschen Sozialleistungsträger erfolgt sind. Mit einem türkischen Pass oder Personalausweis können Sie Ihr Geburtsdatum nicht nachweisen.

Die Höhe der Renten

Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden.

Wenn Sie in der Türkei Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, sind Sie verpflichtet, diese bei dem für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung anzugeben. Ihre deutsche Rente wird nicht gemindert, wenn Sie Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben!

Rentenzahlung ins Ausland

Eine deutsche Rente kann Ihnen auch ins Ausland gezahlt werden. Dabei sind aber einige Dinge zu beachten.

Deutsche und Türken erhalten ihre Rente grundsätzlich in gleicher Höhe gezahlt, egal ob sie in Deutschland oder in der Türkei wohnen. Haben Sie zusätzlich auch Beitragszeiten in einem Drittstaat (zum Beispiel Österreich, Frankreich) zurückgelegt und wollen Sie in die Türkei ziehen, kann sich die Rentenhöhe aber eventuell vermindern. Das hängt davon ab, ob Ihr Rentenversicherungsträger, als er den Rentenanspruch beziehungsweise die Rentenhöhe festgestellt hat, auch Regelungen aus entsprechenden Sozialversicherungsabkommen berücksichtigt hat.

Bitte lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten, bevor Sie in die Türkei umziehen.

Der Rentenantrag und Ihre Ansprechpartner

Eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung können Sie nur auf Antrag erhalten. Der Antrag ist grundsätzlich bei der zuständigen Stelle des Landes zu stellen, in dem Sie wohnen. Bitte beachten Sie: Ausnahmsweise kann ein Rentenantrag auch von einem mit einer notariellen Vollmacht ausgestatteten Bevollmächtigten in Deutschland gestellt werden, wenn Sie in der Türkei wohnen.

Ihr in Deutschland gestellter Antrag gilt auch als Antrag auf eine entsprechende Leistung in der Türkei und umgekehrt, wenn Sie in beiden Ländern Versicherungszeiten haben. Sagen Sie dem Träger der Deutschen Rentenversicherung, der die Rente zahlt, bitte rechtzeitig Bescheid, wenn Sie in die Türkei ziehen wollen. Teilen Sie ihm bitte auch die genaue Anschrift in der Türkei sowie Ihre Identifikationsnummer mit.

Wohnen Sie in der Türkei, wird Ihr Antrag von den Zweigstellen des türkischen Versicherungsträgers entgegengenommen. Durch eine Neuorganisation des türkischen Versicherungsträgers wurde ab 1. Juli 2010 eine Dezentralisierung vorgenommen. Danach bearbeiten die Zweigstellen des türkischen Versicherungsträgers in Ihrem Wohnort Ihre Anfrage.

Beitragserstattung

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen regelt auch die Erstattung von Beiträgen aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden nur auf Antrag erstattet.

Bitte beachten Sie: Durch die Erstattung von Beiträgen wird das bisherige Versicherungsverhältnis aufgelöst und die Ansprüche erlöschen. Es verfallen auch alle Gutschriften auf dem Versicherungskonto, für die man keine Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder schulischen Ausbildung.

Wir beraten vor Ort

Die Deutsche Rentenversicherung bietet speziell für Versicherte mit ausländischen Versicherungszeiten regelmäßig Internationale Beratungstage an. Für länderübergreifende Beratungen in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung sind neben deutschen Beratern auch Kollegen der türkischen Rentenversicherung vor Ort. Sie beraten Sie rund um das türkische Recht. Orte und Termine finden Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik Beratung. Wohnen Sie in der Türkei, können Sie sich auch an die Zweigstellen des türkischen Versicherungsträgers wenden.

Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.

In unseren Auskunfts- und Beratungsstellen helfen wir Ihnen kompetent, neutral und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch. In der Rubrik Beratung können Sie unter der Online-Terminvereinbarung Ihren Wunschtermin vereinbaren.

Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -berater informieren und helfen Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen. In den meisten Regionen können Sie auch bei den Versicherungsämtern der Stadt- und Landkreise Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen.

Beratung in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Internetseite unter Beratung suchen und buchen

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