Immer mehr Arbeitnehmer sind im Laufe ihres Berufslebens in verschiedenen Ländern tätig. Damit für diesen Personenkreis keine Nachteile entstehen, wurden ergänzend zu den nationalen Rentengesetzen weitere Regelungen getroffen.
Deutschland hat in diesem Zusammenhang mit verschiedenen Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, zweiseitige Verträge in Form von bilateralen Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.
Für die Durchführung der Sozialversicherungsabkommen wurden im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland so genannte Verbindungsstellen eingerichtet. Die Zuständigkeit der Verbindungsstellen ist im Bereich der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung länderbezogen aufgeteilt. Daneben gibt es auch noch Verbindungsstellen im Bereich der beiden Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung.
Als Träger auf Regionalebene ist grundsätzlich die
Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Dieselstraße 9
86154 Augsburg
zuständige Verbindungsstelle im Verhältnis zu Tunesien.
Daneben treten auf Bundesebene auch die beiden Bundesträger Deutsche Rentenversicherung Bund (Ruhrstraße 2, 10709 Berlin) und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Pieperstraße 14 - 28, 44789 Bochum) als weitere Verbindungsstellen zu Tunesien auf.
Die Deutsche Rentenversicherung Schwaben ist somit insbesondere immer dann einer Ihrer Ansprechpartner in Fragen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wenn Sie:
- als tunesischer Staatsangehöriger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
- als tunesischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und auch tunesische Versicherungszeiten zurückgelegt haben,
- in Tunesien wohnen oder
- deutscher Staatsangehöriger sind und tunesische Versicherungszeiten zurückgelegt haben.
Als zuständige Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bietet die „Deutsche Rentenversicherung Schwaben“ Ihnen zahlreiche Dienstleistungen:
- Sie bearbeitet Ihren Antrag auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung oder ggf. auch Ihren Antrag auf Beitragserstattung.
- Sie leitet Ihren Antrag auf eine tunesische Rente an den für Sie zuständigen tunesischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie zahlt Ihre deutsche Rente nach Tunesien, wenn Sie dort ihren Wohnsitz haben.
- Auf Antrag teilt sie Ihnen die im deutschen Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mit und informiert Sie im Rahmen einer Rentenauskunft oder der Renteninformation auch über die monatliche Rente, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen derzeit zu zahlen wäre.
Die Deutsche Rentenversicherung Schwaben beantwortet natürlich auch Ihre individuellen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.
Sie berät Sie dabei im Rahmen des allgemeinen Beratungsangebotes, bei dem sie - falls erforderlich - auch auf die französischsprachigen Mitarbeiter des hauseigenen Übersetzungsdienstes zurückgreifen kann.
Die Zuständigkeit der drei Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherung im Verhältnis zu Tunesien untereinander richtet sich nach komplizierten rechtlichen Regelungen.
Grundsätzlich gilt aber, dass für Versicherte, für die bis zum 31. Dezember 2004 eine deutsche Versicherungsnummer vergeben worden ist, der Versicherungsträger zuständig ist, bei dem sie bis zu diesem Zeitpunkt versichert waren. Dabei ist für Versicherte, die auch in Tunesien Versicherungszeiten zurückgelegt haben oder dort wohnen und am 31. Dezember 2004 bei einer Landesversicherungsanstalt (LVA) versichert waren, die „Deutsche Rentenversicherung Schwaben“ die zuständige Verbindungsstelle im Verhältnis zu Tunesien.
Neue Versicherte, die ab 1. Januar 2005 erstmals eine Versicherungsnummer erhalten, werden dagegen nach einer vom Gesetzgeber festgelegten Quote auf die Träger der allgemeinen Deutschen Rentenversicherung verteilt. 55 Prozent der Versicherten werden den Regionalträgern, 40 Prozent der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 Prozent der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugewiesen. Nach dieser Zuweisung richtet auch die Zuständigkeit der Verbindungsstellen.
Ist Ihnen nicht bekannt, welche der drei deutschen Verbindungsstellen im Verhältnis zu Tunesien zuständig ist, können Sie Ihre Anfragen oder Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Schwaben richten. Diese gewährleistet eine eventuelle Weiterleitung an die zuständige Verbindungsstelle.