Deutsche Rentenversicherung

Arbeiten in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Ihre Ansprechpartner in Deutschland und den USA

Sie haben in Deutschland und den USA gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in den USA Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus den USA und arbeiten jetzt in Deutschland?

Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn Deutschland hat mit den USA ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, damit der soziale Schutz von Arbeitnehmern und Rentnern auch über die Grenzen hinweg greift. Es bringt gerade den Menschen, die im Laufe ihres Berufslebens in beiden Ländern arbeiten oder gearbeitet haben, Vorteile. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder den Rentenanspruch zusammenzählen. 

Das deutsch-US-amerikanische Abkommen ist ein sogenanntes offenes Abkommen. Es gilt für alle, die Beiträge in Deutschland und/oder den USA gezahlt haben sowie deren Hinterbliebene. Die Staatsangehörigkeit und der Wohnort spielen keine Rolle.

Arbeiten in den USA

Wie Sie versichert sind, wenn Sie in den USA arbeiten, entscheidet sich grundsätzlich nach den dortigen nationalen Vorschriften. Nehmen Sie in den USA eine Beschäftigung auf, werden sie nach US-amerikanischen Recht in der Sozialversicherung angemeldet. Ob Sie dort rentenversicherungspflichtig sind, können wir nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem ausländischen Arbeitgeber. Das deutsch-US-amerikanische Sozialversicherungsabkommen enthält nur Regelungen zur Rentenversicherung. Alle anderen Bereiche der Sozialversicherung werden nicht erfasst.

Ihr Arbeitgeber entsendet Sie in die USA

Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in den USA und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 60 Monate befristet. Dafür benötigen Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter eine Entsendebescheinigung D/USA 101. Ihr Arbeitgeber beantragt die Entsendebescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse, an die Ihre Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Sofern für Sie keine Rentenversicherungspflicht besteht, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund die Entsendebescheinigung aus. Das gilt zum Beispiel für Selbständige.

Ausnahmevereinbarung

Steht von Anfang an fest, dass die Beschäftigung länger als 60 Monate sein wird oder es sich aus anderen Gründen nicht um eine Entsendung handelt, können Sie und Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein. Wenden Sie sich dafür an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).

Antrag vor Aufnahme der Arbeit stellen:
Bitte beantragen Sie die Entsendebescheinigung oder die Ausnahmevereinbarung rechtzeitig, bevor Sie mit Ihrer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit in den USA beginnen.

Ihr Ansprechpartner für Deutschland

Die Deutsche Rentenversicherung Nord, die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind als Verbindungsstellen im Verhältnis zu den USA insbesondere dann Ihre Ansprechpartner in Fragen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wenn Sie

  • in den USA gearbeitet und Beiträge zur dortigen Rentenversicherung gezahlt haben;
  • in den USA wohnen;
  • als US-amerikanischer Staatsangehöriger außerhalb Deutschlands oder den USA wohnen.

Sofern Sie noch in einem anderen Staat gearbeitet und Versicherungszeiten zurückgelegt haben, kann auch ein andere Verbindungsstelle zuständig sein. In diesem Fall würden wir Ihr Anliegen an den zuständigen Träger weiterleiten.

Was wir tun

Die zuständige Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bietet Ihnen zahlreiche Dienstleistungen:

  • Sie bearbeitet Ihren Antrag auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung oder ggf. auch Ihren Antrag auf Beitragserstattung.
  • Sie leitet Ihren Antrag auf eine US-amerikanische Rente an den für Sie zuständigen US-amerikanischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Sie zahlt Ihre deutsche Rente in die USA, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz haben.
  • Auf Antrag teilt sie Ihnen die im deutschen Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mit und informiert Sie im Rahmen einer Rentenauskunft oder der Renteninformation auch über die monatliche Rente, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen derzeit zu zahlen wäre.

Wir beantworten natürlich auch Ihre individuellen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.

Ist Ihnen nicht bekannt, welche der deutschen Verbindungsstellen für Sie zuständig ist, richten Sie Ihre Anfragen oder Anträge bitte an eine der drei Stellen. Wir leiten Ihr Anliegen ggf. an die zuständige Verbindungsstelle weiter.

Zusätzliche Informationen haben wir in der angehängten Broschüre für Sie zusammengetragen. Diese Angaben sind allerdings unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für nähere Informationen und rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den ausländischen Versicherungsträger.

Kontakt

Deutsche Rentenversicherung Nord

Kontakt Bund

Kontakt Knappschaft-Bahn-See

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