Deutsche Rente überall auf der Welt
Wir zahlen jährlich rund 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder der Welt. Die Empfängerinnen und Empfänger sind Deutsche, die im Ausland leben und Menschen anderer Nationalitäten, die in Deutschland gearbeitet und einen Rentenanspruch erworben haben.
Quelle:DRV
Was zählt für die Rente
Jeder Staat zahlt jedoch seine Rente selbst aus. Je nachdem, wo Sie leben, zählen für die Berechnung Ihres Rentenanspruchs und Ihrer Rente deutsche und ausländische Zeiten zusammen.
Welche Zeiten zählen und wie die Rente berechnet wird, erfahren Sie hier.
Rente im Ausland - Zeiten aus dem Ausland zählen mit
Rente im In- und Ausland beantragen
Stellen Sie Ihren Rentenantrag in dem Land, in dem Sie wohnen. Oft reicht ein einziger Antrag für alle Renten im In- und Ausland.
So beantragen Sie Ihre Rente im Ausland
Als Rentner ins Ausland ziehen
Ziehen Sie als Rentner ins Ausland, zieht Ihre Rente mit.
Einzige Ausnahme: Sie erhalten bisher eine Erwerbsminderungsrente nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern, weil der Arbeitsmarkt in Deutschland für Sie verschlossen ist. In diesem Fall kann es zu Einschränkungen kommen.
Ob sich Ihre Rentenhöhe ändert, hängt davon ab,
- ob Sie nur vorübergehend im Ausland sind oder dauerhaft umziehen
- in welchem Land Sie zukünftig leben möchten und
- ob ausländische Zeiten bei der deutschen Rentenberechnung berücksichtigt wurden.
Erfahren Sie hier, was Sie vor Ihrem Umzug ins Ausland wissen müssen.
Umzug als Rentner ins Ausland
Quelle:DRV
Krankenversicherung im Ausland: Wo sind Sie versichert?
Wie Sie im Ausland kranken- und pflegeversichert sind, hängt zum Beispiel davon ab, in welchem Land Sie jetzt wohnen und ob Sie in diesem Land eine Rente beziehen. Außerdem wichtig ist, ob Sie nur vorübergehend oder dauerhaft im Ausland leben.
Grundsätzlich gilt: Waren Sie in Deutschland pflichtversichert, bleiben Sie auch bei einem Umzug innerhalb der Europäischen Union pflichtversichert in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung.
Sind Sie freiwillig krankenversichert, können wir unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Zuschuss zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen zahlen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Wo wird Ihre Rente besteuert?
Seit 2005 gilt in Deutschland die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung". Das bedeutet, Ihre finanziellen Aufwendungen für die Altersvorsorge werden zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später Ihre Renteneinkünfte individuell besteuert.
Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Informieren Sie sich unbedingt bei Ihrem Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater.
Wenn Sie im Ausland leben und eine deutsche Rente beziehen, ist Ihr Ansprechpartner: