In den allermeisten Fällen zieht Ihre Rente einfach mit. Es kann jedoch bei der Rentenhöhe zu Einschränkungen kommen.
Informieren Sie bitte den Renten Service der Deutschen Post AG rechtzeitig über Ihren Umzug.
Damit alles glatt läuft, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig bei uns beraten zu lassen.
Umzug als Rentner ins Ausland
Stellen Sie Ihren Rentenantrag in dem Land, in dem Sie wohnen. Oft reicht ein einziger Antrag für alle Renten im In- und Ausland.
So beantragen Sie Ihre Rente im Ausland
Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren Arbeitgeber im Ausland und werden Sie weiter von ihm bezahlt, bleiben Sie in Deutschland versicherungspflichtig. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch zeitlich befristet, innerhalb der Europäischen Union beispielsweise auf 24 Monate.
Arbeiten im Ausland
Auch wenn Ihre Ehe im Ausland geschieden wurde, können die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den beiden Partnern aufgeteilt werden. Dieser sogenannte Versorgungsausgleich muss jedoch beim Familiengericht beantragt werden.
Versorgungsausgleich - faires Teilen bei der Rente
Nein, eine "Gesamtrente" oder "Europarente" gibt es nicht. Jedes Land zahlt seine Rente selbst aus. Die Höhe der Renten richtet sich alleine nach den jeweiligen nationalen Vorschriften. Zur Berechnung Ihres Rentenanspruchs werden allerdings alle Zeiten berücksichtigt, auch die aus anderen Ländern.
Wie wird meine Rente berechnet?
Sie können sich den Arbeitnehmeranteil Ihrer Beiträge erstatten lassen, wenn Sie in Deutschland
- seit mindestens 24 Kalendermonaten nicht mehr versicherungspflichtig sind und
- sich nicht freiwillig versichern dürfen.
Dies hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab und von dem Land, in dem Sie jetzt dauerhaft leben.
Lassen Sie sich am besten von uns beraten.
Beratung suchen und buchen
Arbeit und Rente in Deutschland und im vertragslosen Ausland
Wie Sie im Ausland kranken- und pflegeversichert sind, hängt von vielen Faktoren ab. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie berät Sie individuell.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren Arbeitgeber im Ausland und werden Sie weiter von ihm bezahlt, bleiben Sie in Deutschland versicherungspflichtig. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch zeitlich befristet, innerhalb der Europäischen Union beispielsweise auf 24 Monate.
Arbeiten im Ausland