Unsere FAQ geben Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Hinzuverdienst, Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus und Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen. (Stand Januar 2023)
Hinweis: Frührentner mit einem Nebenjob können seit dem 1. Januar 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen von ehemals 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 35.650 Euro gestiegen.