Ihr Rentenantrag:
So geht's
Bald ist es soweit und Sie beginnen einen neuen Lebensabschnitt als Rentnerin oder Rentner. Doch Achtung! Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag - so schreibt es der Gesetzgeber vor. Deshalb müssen Sie unbedingt einen Antrag stellen, um Ihr Rentenverfahren einzuleiten. Wir empfehlen, das etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu tun.
Damit wir alles vollständig berücksichtigen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Alle Angaben, die Sie im Antrag machen, fließen in den Rentenbescheid ein. Die Antragsformulare dienen Ihnen und uns quasi als Checkliste.
Antrag stellen
Wichtig für alle Rentenanträge
Generell benötigen wir diese Angaben beziehungsweise Unterlagen:
- Ihre Rentenversicherungsnummer
- ggf. Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie)
- Wie sind Sie kranken- und pflegeversichert?
- ggf. Ihre Steueridentifikationsnummer
- Ihre internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC
Was brauchen wir noch?
Unterlagen
Um den Antrag zügig bearbeiten zu können, brauchen wir unter Umständen noch weitere Unterlagen oder Angaben:
- Sind Ihre Versicherungszeiten vollständig?
- Geburtsurkunden Ihrer Kinder - auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner
- Nachweise über Berufsausbildungen
- Wenn Bevollmächtigte da sind: schriftliche Vollmacht
- Falls Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
Sind Ihre Versicherungszeiten geklärt?
Dem Rentenantrag fügen Sie bitte auch alle Unterlagen für die Zeiten bei, die im Versicherungsverlauf noch nicht erfasst sind. Dies sind zum Beispiel:
- Nachweise über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit
- Nachweis über Ihr Geburtsdatum und gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder
- Lehrvertrag und Gesellen- oder Kaufmannsgehilfenbrief oder ähnliches - auch wenn die Lehre abgebrochen wurde oder Sie die Prüfung nicht bestanden haben.
Wichtig für Erwerbsminderungs-
renten
Eine Erwerbsminderungsrente können Sie ebenfalls nur erhalten, wenn Sie diese beantragen. Haben Sie ärztliche Unterlagen, ist es sinnvoll, diese dem Antrag beizufügen. Wir benötigen bei Erwerbsminderungsrentenanträgen zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen:
- eine Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
- die Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
- alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft
- Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre und
- eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten.
Wichtig für Altersrenten
Auch bei den Altersrenten gilt: Keine Rente ohne Antrag! Für den nahtlosen Übergang zwischen Berufsleben und Altersrente empfehlen wir, Ihren Rentenantrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
- wenn Sie schwerbehindert sind: Ihren Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid
Wichtig für Hinterbliebenenrenten
Auch eine Hinterbliebenenrente, also eine Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente, müssen Sie beantragen - so verlangt es der Gesetzgeber!
Sterbevierteljahr für Witwen und Witwer
War Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner bereits Rentnerin oder Rentner, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach ihrem beziehungsweise seinem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Sie müssen dafür lediglich die Sterbeurkunde vorlegen. Formulare gibt es bei jeder Filiale der Deutschen Post.
Dieses so genannte Sterbevierteljahr beträgt das Dreifache der Rente, die für den Sterbemonat gezahlt wurde. Es wird auf die späteren Witwen- oder Witwerrentenansprüche angerechnet. Für die Berechnung der Witwen- oder Witwerrente müssen Sie uns, Ihrer Rentenversicherung, einen formellen Rentenantrag nachreichen.
Witwen-, Witwer und Erziehungsrenten
Für die Berechnung der Witwen-, Witwer oder der Erziehungsrente benötigen wir zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen:
- Sterbeurkunde der (Ehe-) Partnerin oder des (Ehe-) Partners
- Heiratsurkunde
- Angaben zu Ihren Einkünften
- letzte Rentenanpassungsmitteilung der oder des Verstorbenen und
- bei Erziehungsrenten: Nachweis über die Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Hatte die oder der verstorbene Versicherte noch keine Rente bezogen, bringen Sie bitte alle Rentenunterlagen mit, wenn Sie den Antrag stellen.
Waisenrenten
Die gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter sind berechtigt, den Waisenrentenantrag zu stellen. Eine minderjährige Halb- oder Vollwaise kann nach Vollendung des 15. Lebensjahres den Antrag auch für sich selbst stellen, wenn die gesetzlichen Vertreter dagegen keine Einwände haben. Wir benötigen zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen:
- Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
- Geburtsurkunde der Waise
- bei Waisen über 18 Jahren gegebenenfalls einen Ausbildungsnachweis oder eine Bescheinigung über einen Freiwilligendienst
- eine Dienstzeitbescheinigung, sofern Wehr- oder Zivildienst absolviert wurde, und
- eigene Versicherungsnummer der Waise, falls bereits vorhanden.
Wie? Wo? Wann?
Fristen beachten!
Je nach Rentenart gibt es unterschiedliche Fristen. Welche für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie eine Rente aus eigener Versicherung oder eine Hinterbliebenenrente beantragen. Bei den Fristen zählen Monate immer als volle Kalendermonate.
Für Renten aus eigener Versicherung - also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten - gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.
Bei Hinterbliebenenrenten - also bei Witwen-, Witwer- und Waisenrenten - gilt: Wenn die Rente später als 12 Monate nach dem Sterbedatum beantragt wird, wird sie nicht erst ab dem Antragsmonat, sondern 12 Monate rückwirkend gezahlt.
Wir sind Ihnen gerne behilflich
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Rentenantrag zu stellen. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, sind Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen in den Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise die Versichertenberaterinnen und -berater oder die Versichertenältesten behilflich. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Anträge entgegen.
Natürlich können Sie den Antrag auch selbst ausfüllen und bei uns abgeben oder uns zuschicken.
Wer Ihren Antrag bearbeitet
Welcher Träger der Deutschen Rentenversicherung für Sie zuständig ist, erkennen Sie am Briefkopf unserer Schreiben. Denn in der Regel sollten Sie von uns bereits Post bekommen haben - und zwar Renteninformationen oder eine Rentenauskunft.
Antrag online stellen
Sie können Ihren Rentenantrag auch ganz bequem online von Ihrem Computer aus stellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen, müssen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer in der Regel nicht angeben, sehr häufig benötigen wir auch nicht Ihr Personendokument.
Auch müssen Sie im Vergleich zu einer Formularantragsstellung weniger Angaben machen und Unterlagen nachreichen.
Antrag stellen