Deutsche Rentenversicherung

Vorzeitiger Ruhestand

Rentenabschläge per Sonderzahlung ausgleichen

Datum: 07.08.2019

Berlin (dpa/tmn) - Bei einer vorgezogenen Altersrente müssen Versicherte Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den sie die Rente früher beziehen, beläuft sich der Abschlag auf 0,3 Prozent. Durch Sonderzahlungen lässt sich dies jedoch ganz oder teilweise ausgleichen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Diese Zahlungen sind ab dem 50. Lebensjahr möglich und können in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden. Wer nachträglich beschließt, doch nicht vorzeitig in Rente zu gehen, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der Zusatzbeiträge ist nicht möglich.

Eine spezielle Rentenauskunft informiert über die Rentenhöhe zum gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn. Sie beinhaltet auch die Höhe der daraus entstehenden Rentenminderung und den Betrag, der freiwillig zum Ausgleich der Rentenminderung geleistet werden kann. Diese Auskunft erhalten Versicherte ab dem 50. Lebensjahr auf Wunsch von ihrem Rentenversicherungsträger.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer will zwei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1000 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent beziehungsweise um 72 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit in den alten Bundesländern etwa 17 000 Euro und in den neuen Bundesländern etwa 16 300 Euro kosten.

Quelle: dpa-Themendienst

07.08.2019, 04:34

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK