Deutsche Rentenversicherung

Beendigung von Rentenüberleitungen bei Heimunterbringung

3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft

Die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Dadurch ergeben sich Änderungen für Rentenbezieher, die zusätzlich Sozialhilfe erhalten und in Heimen leben. Ab dem 1. Januar 2020 soll die Rente direkt an die Rentenbezieher gezahlt werden. Damit die Rentenbezieher ihre Rente rechtzeitig erhalten, muss der zuständige Rentenversicherungsträger über die Kontoverbindung des Rentenbeziehers informiert werden. Der entsprechende Vordruck wird den Rentenbeziehern von ihrem Sozialhilfeträger zugeschickt.

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