Deutsche Rentenversicherung

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020

Referentenentwurf liegt vor

Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 liegt vor. Damit sind auch die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung bekannt, die ab 1.1.2020 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten werden.

Der Entwurf der Rechengrößen-Verordnung 2020 muss von der Bundesregierung noch beschlossen und anschließend vom Bundesrat gebilligt werden.

Nähere Informationen dazu können Sie der Website des BMAS entnehmen.

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