Deutsche Rentenversicherung

Sozialversicherungsrechengrößen 2020

Bundesrat stimmt Sozialversicherungsrechengrößen 2020 zu

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozial­versicherung entsprechend der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Die der Anpassung zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2018 lag nach Angaben des Bundessozialministeriums im Bundesgebiet bei 3,12 Prozent – in den alten Bundesländern bei 3,06 Prozent, in den neuen Ländern bei 3,38 Prozent.

Nähere Informationen dazu können Sie der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entnehmen.

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