Deutsche Rentenversicherung

Erziehung durch Väter

Was es zu beachten gilt, wenn der Vater die Kindererziehungszeit erhalten soll.

Datum: 03.12.2019

Die Erziehung von Kindern wird bei der Rentenberechnung unter anderem mit der dreijährigen Kindererziehungszeit berücksichtigt, die entweder die Mutter oder der Vater erhalten kann. Wenn der Vater die Zeit erhalten soll, müssen Eltern gegebenfalls gleich nach der Geburt tätig werden.

Erzieht der Vater das Kind überwiegend, ist die rückwirkende Anerkennung der Zeiten für ihn problemlos möglich. Anders sieht es aus, wenn er nicht überwiegend erzieht, weil z. B. beide Elternteile im gleichen Maße berufstätig sind. In diesen Fällen kann der Vater die Kindererziehungszeit nur erhalten, wenn beide Eltern dieses schriftlich gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären. Die Erklärung kann immer nur für die Zukunft, maximal für zwei Monate rückwirkend, abgegeben werden. Wird keine Erklärung abgegeben, erhält die Mutter die Kindererziehungszeit.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800.

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