Deutsche Rentenversicherung

Die Renteninformation

Datum: 02.09.2020

Nicht erst am Ende Ihres Berufslebens werden Sie sich fragen: Wie hoch wird meine Rente voraussichtlich sein? Wie sollte ich zusätzlich vorsorgen? Ist mein Versicherungskonto vollständig? Sie zahlen Monat für Monat Beiträge in die Rentenversicherung ein und selbstverständlich interessiert es Sie, was daraus wird.

Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung informiert Sie jährlich über Ihre Rentenansprüche und ist somit eine wichtige Planungsgrundlage. Die wichtigsten Fragen und Antworten, eine Musterinformation sowie der Link zu einem Info-Podcast stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Fragen und Antworten zur Renteninformation

Worin besteht die Aufgabe der Renteninformation?

Die Renteninformation soll den Versicherten einen Überblick über die erworbenen Anwartschaften und die Höhe der künftig zu erwartenden Altersrente geben. Sie wird jährlich an rund 31 Millionen Versicherte versandt und beinhaltet eine Darstellung der bisher gezahlten Beiträge sowie die Angabe der Höhe der bislang erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für eine Rente wegen Alters als auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Darüber hinaus enthält die Renteninformation eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze (die Regelaltersgrenze liegt für Versicherte, die im Jahr 2022 65 Jahre alt werden, bei 65 Jahren und 11 Monaten). Zugrunde gelegt wird dafür eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre. Die Renteninformation bietet den Versicherten eine wichtige Grundlage zur Planung der eigenen zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

Wer erhält die Renteninformation und in welchem Abstand wird sie versandt?

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformationen automatisch an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben. Die Renteninformation wird einmal pro Jahr versandt. Gemeinsam mit der ersten Renteninformation erhalten Versicherte einen Versicherungsverlauf. Diesem können sie die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Zeiten und Verdienste entnehmen.

Bekommt man auch danach noch einmal den aktuellen Versicherungsverlauf zugesandt?

Ja, zum Beispiel im Rahmen einer Kontenklärung erhalten Versicherte neben einem Fragebogen den aktuellen Versicherungsverlauf übersandt. Die Kontenklärung kann jederzeit formlos beantragt werden. Spätestens mit 43 Jahren werden die Versicherten von der Rentenversicherung hierzu automatisch aufgefordert. In einer Kontenklärung überprüft die Rentenversicherung das gesamte Versicherungskonto, um später einen nahtlosen Übergang in die Rentenzahlung zu gewährleisten. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken zu schließen. Denn nicht alle Zeiten werden oder wurden maschinell übermittelt. Zum Beispiel fließen Zeiten der Schulausbildung oder Kindererziehungszeiten nicht automatisch ins Konto, sondern werden nur auf Antrag ergänzt. Unabhängig von einer Kontenklärung besteht auch sonst jederzeit die Möglichkeit, sich einen aktuellen Versicherungsverlauf zuschicken zu lassen.

Wird die Renteninformation regelmäßig angepasst?

Ja. Die Renteninformation basiert stets auf der aktuellen Rechtslage. Änderungen des Rentenrechts, die die ausgewiesenen Werte beeinflussen, werden berücksichtigt.

Werden in der Renteninformation Netto- oder Bruttobeträge genannt?

Bei den in der Renteninformation genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Von dem genannten Rentenbetrag sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen. Einen ausdrücklichen Hinweis hierauf enthält der erste Absatz der Renteninformation. Wörtlich heißt es dort: "Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind.“

Weist die Renteninformation auf den Kaufkraftverlust hin?

Im Rahmen der Darstellung der Rentenanpassung enthält die Renteninformation einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Berechnung der prognostizierten Rente ohne Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts erfolgt. Auf der Rückseite der Renteninformation ist ein konkretes Berechnungsbeispiel zum Kaufkraftverlust abgedruckt.

Wird die Renteninformation auch ins Ausland versandt?

Ja, Renteninformationen werden auch ins Ausland versandt. Allerdings endet der automatische Versand bei einem Wohnsitz im Ausland, wenn seit drei Jahren keine deutschen Beitragszeiten mehr im Versicherungskonto eingegangen sind.

Wer erhält eine Rentenauskunft und worin besteht ihre Aufgabe?

Versicherte, die mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben, erhalten ab einem Alter von 55 Jahren alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Diese ersetzt die Renteninformation und enthält neben einem aktuellen Versicherungsverlauf ausführliche Informationen zu den einzelnen Altersrenten, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente.