Deutsche Rentenversicherung

Beiträge nachzahlen und Rentenansprüche sichern

Datum: 29.01.2021

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, aber die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren bzw. 60 Monaten für eine Altersrente noch nicht erfüllt, kann fehlende Beiträge nachzahlen und sich dadurch einen Rentenanspruch sichern.

Diese Möglichkeit besteht für Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und mindestens einen Monat Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen haben. Frühestens sechs Monate vor Beginn der Regelaltersgrenze können sie die Nachzahlung beantragen.

Wer Beiträge nachzahlen kann und welche Leistungen sich daraus ergeben, erklärt die Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie steht hier zum Download bereitoder kann am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Rufnummer 0800 1000 4800 bestellt werden.

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