Deutsche Rentenversicherung

Hinterbliebenenrente: Was wird darauf angerechnet?

Datum: 02.02.2021

Der Verlust des Partners bzw. der Partnerin ist für die Hinterbliebenen ein schmerzhafter Einschnitt, der sich oft auch in finanzieller Hinsicht auf das Leben der Betroffenen auswirkt. In dieser Situation hilft die Hinterbliebenenrente. Um sich nicht allein darauf zu stützen, können Witwen und Witwer etwas zu ihrer Hinterbliebenenrente hinzuverdienen. Einkünfte wie Arbeitsentgelt oder Altersrente werden allerdings auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Ob und wieviel das vom Einkommen ist, hängt vom Nettobetrag ab. Ermittelt wird der aus dem Bruttoeinkommen durch den Abzug gesetzlich festgelegter Pauschalbeträge.

Die Hinterbliebenenrente bleibt aber auch bis zu einem festgelegten Freibetrag unberührt. Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt derzeit bei 902,62 Euro in den alten Bundesländern und 877,27 Euro in den neuen Bundesländern. Übersteigen die Nettoeinkünfte diesen Betrag für die Einkommensanrechnung, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. 

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