Deutsche Rentenversicherung

Nicht mehr erwerbsfähig oder nur eingeschränkt - die DRV hilft

Datum: 03.09.2021

Bei dem Stichwort Rente denken die meisten Menschen an die Altersvorsorge, doch die Deutsche Rentenversicherung begleitet Sie bereits während Ihres gesamten Berufslebens als sicherer Partner.

Nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch bedingt oder gar nicht mehr arbeitsfähig sind – und auch mögliche Rehabilitationsmaßnahmen nicht helfen – kommt für Sie eine Rente in Betracht.

Wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können, soll eine Rente wegen voller Erwerbsmin­derung Ihr Einkommen ersetzen. Sollten Sie noch einige Stunden täglich arbeiten können, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.

Alle Informationen rund um die unterschiedlichen Arten einer Erwerbsminderungsrente, welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Hinzuverdienstmöglichkeiten es für Erwerbsminderungsrentnerinnen und –rentner gibt, erfahren Sie in unseren Broschüren „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ und „Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“. Beide Broschüren stehen direkt unterhalb dieses Artikels zum Herunterladen bereit. 

Ausführliche Informationen rund um die Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert.

Bei weiteren Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie die Beraterinnen und Berater der Deutschen Rentenversicherung gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.

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