Behörden in Deutschland wird in sozialen Netzwerken immer wieder fälschlicherweise nachgesagt, sie würden Flüchtlinge finanziell besser unterstützen als etwa Einheimische. In dieser Neid-Debatte geht es neuerdings um die Rente und den Bezugszeitpunkt.
Behauptung: Ukrainische Flüchtlinge erhalten in der Bundesrepublik bis zu zehn Jahre früher Rente als Deutsche.
Bewertung: Falsch.
Fakten: Beim Bezug einer deutschen Rente gilt für Ausländer dasselbe Eintrittsalter wie für deutsche Staatsbürger. Das bestätigt die Deutsche Rentenversicherung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa): "Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert - je nach Art der Altersrente - zwischen 63 und 67 Jahren."
Jeder in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, zahlt in die Deutsche Rentenversicherung ein. Damit können auch Ausländer wie z. B. ukrainische Staatsbürger deutsche Rentenansprüche erwerben. Grundsätzlich können deutsche Rentenansprüche sowohl für Ausländer als auch deutsche Staatsbürger frühestens nach 5 Jahren Beitragszahlung (sogenannte Mindestversicherungszeit) in die Deutsche Rentenversicherung und dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalters entstehen.
Die Mindestversicherungszeit kann auch durch Zusammenrechnung von deutschen, mitglied- bzw. vertragsstaatlichen Versicherungszeiten erfüllt werden. Die Ukraine ist jedoch kein Mitgliedstaat der Europäischen Union, so dass bei der Prüfung von Rentenansprüchen keine europäischen Regelungen greifen. Auch besteht kein ratifiziertes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine. Die in der Ukraine zurückgelegten Zeiten werden deshalb bei der Mindestversicherungszeit nicht mitberücksichtigt. Lediglich für den kleinen Personenkreis der nach dem Bundesvertriebenengesetz anerkannten Spätaussiedler*innen unter den aus der Ukraine geflüchteten Menschen werden nach den Regelungen des Fremdrentengesetzes in der Ukraine zurückgelegte Zeiten als deutsche Versicherungszeiten anerkannt.
Bislang wurden Hilfen für Flüchtlinge aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Das wurde nach Informationen des Bundesarbeitsministeriums zum 1. Juni 2022 geändert. Jetzt können aus der Ukraine geflüchtete Menschen im Rentenalter wie deutsche Rentner die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragen, wenn sie nur ein geringes oder gar kein Einkommen haben.