Deutsche Rentenversicherung

Bundesrat billigt Gesetz zur Rentenanpassung

Datum: 10.06.2022

Am 10. Juni 2022 hat der Bundesrat die Erhöhung der Altersrenten und Verbesserung für Erwerbsminderungsrenten gebilligt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es wie geplant in Kraft treten.

Der Deutsche Bundestag hatte am 3. Juni das Gesetz zur Rentenanpassung ab 1. Juli 2022 sowie zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentnern verabschiedet und damit die kräftigste Rentenerhöhung seit Jahrzehnten beschlossen.

Im Westen steigen die Renten nach einer Nullrunde im vergangenen Jahr zum 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten nach einer nur geringen Erhöhung 2021 um 6,12 Prozent. Im Osten ist es der stärkste Anstieg seit 1994, im Westen gab es seit 1983 keine solche Erhöhung mehr.

Das Gesetz von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sieht zudem Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente vor. Etwa drei Millionen Menschen werden langfristig mehr Geld bekommen. Ab 1. Juli 2024 sind Zuschläge von bis zu 7,5 Prozent geplant. Zudem wird der sogenannte Nachholfaktor wieder in Kraft gesetzt, der sich dämpfend auf Rentenerhöhungen auswirkt.

Die Renten werden jedes Jahr zum 1. Juli abhängig von der Lohnentwicklung angepasst. Bei sinkenden Löhnen wird durch die geltende Rentengarantie verhindert, dass die Altersbezüge ebenfalls sinken. Im schlimmsten Fall kommt es zu Nullrunden, wie im vergangenen Jahr. Der Nachholfaktor soll bei wieder steigenden Löhnen diese verhinderte Rentenkürzung rechnerisch ausgleichen, Rentenanstiege fallen damit geringer aus. Die große Koalition hatte den Nachholfaktor ausgesetzt, nun wird er wieder in Kraft gesetzt.

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