Deutsche Rentenversicherung

Geringfügigkeits-Richtlinien für Minijobs aktualisiert

Datum: 17.08.2022

Ab Oktober 2022 kann im Minijob mehr verdient werden. Eine wichtige Hilfe für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind die sogenannten Geringfügigkeits-Richtlinien. Darin zu finden sind alle Informationen über das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei Minijobs.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien aufgrund der anstehenden Änderungen im Bereich der Minijobs überarbeitet. Ab Oktober 2022 gilt für Minijobs eine neue Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat.

Neu ist auch, dass die Verdienstgrenze zukünftig dynamisch ist und sich am Mindestlohn ausrichtet. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze künftig immer erhöht, wenn der Mindestlohn steigt. Ab Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro pro Stunde.

Die neuen Richtlinien können Sie kostenlos unter dem nachfolgenden Link herunterladen: Geringfügigkeits-Richtlinien in der Fassung vom 16. August 2022

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