Deutsche Rentenversicherung

Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen

Datum: 25.10.2022

Derzeit wird das reguläre Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer bereits früher in Rente gehen möchte, muss häufig Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge können durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden. Wer sich bis Jahresende für so eine Sonderzahlung entscheidet, kann noch von günstigeren Konditionen profitieren, so die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.

Die Möglichkeit, durch Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung Abschläge auszugleichen hat, wer mindestens 50 Jahre alt ist und die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen kann. Auf Antrag erstellt die Rentenversicherung eine Auskunft über die Höhe der maximal möglichen Sonderzahlung. Die Berechnung erfolgt nach einer im Gesetz festgelegten Formel und ist an die geltenden Rechengrößen der Rentenversicherung gekoppelt. Danach steigt im kommenden Jahr der zu zahlende Betrag um rund elf Prozent. Wer über eine Sonderzahlung nachdenkt, sollte sich daher noch in diesem Jahr mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen und einen entsprechenden Antrag stellen. Bei einer Zahlung innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Auskunft über die Höhe der maximal möglichen Sonderzahlung gelten dann weiter die bei Antragstellung günstigeren Konditionen. Der Antrag und auch die erteilte Auskunft sind keine Verpflichtung für eine solche Sonderzahlung.

Wer Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen geleistet hat, ist nicht verpflichtet, tatsächlich eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Bei einem späteren Rentenbeginn erhöhen die geleisteten Zahlungen die monatliche Rente. Eine Erstattung der Sonderzahlungen ist nicht möglich.

Weitere Informationen zu Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen stellt die Rentenversicherung in einem Fragen-Antworten-Katalog hier im Internet zur Verfügung. Für Auskünfte kann man sich zudem an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800 wenden.

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