Deutsche Rentenversicherung

Die Minijobgrenze wurde angehoben

Datum: 14.11.2022

Seit Oktober 2022 gilt eine neue Grenze für Minijobs. Diese orientiert sich nunmehr am geltenden Mindestlohn bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Aufgrund des seit Oktober geltenden Mindestlohns von 12 Euro stieg die Grenze für den Minijob von bisher 450 Euro auf 520 Euro.

Wer bisher zwischen 450 Euro und 520 Euro verdient hat, fällt nun unter die Regelungen des Minijobs.

Für einen geringen Beitrag profitieren Minijobber vom umfassenden Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt – wie bisher auch – einen pauschalen Beitrag in Höhe von 15 Prozent. Sie als Minijobber zahlen einen Eigenbeitrag von aktuell 3,6 Prozent Ihres Einkommens. Das sind bei 520 Euro Verdienst nur 18,72 Euro im Monat. Für Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Beiträge.

Mit diesen Beiträgen können Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erwerben oder aufrechterhalten. Außerdem können Sie – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – eine medizinische oder berufliche Rehabilitation bekommen. Und wer zusätzlich fürs Alter vorsorgen will, kann sogar von staatlichen Zulagen zur Riester-Rente profitieren.

Sie können sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Weil Sie damit aber auf den umfassenden Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten, sollten Sie sich gut informieren oder beraten lassen.

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